22.03.2021
Communiqué
Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Auf-sichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die kor-rekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.
06.01.2021
santésuisse in den Medien
08.09.2020
Vernehmlassung
Unseriöse Vermittler sind für die Bevölkerung ein Ärgernis. Deshalb setzt sich santésuisse dafür ein, eine allgemein verbindliche Branchenregelung einzuführen. santésuisse begrüsst denn auch den Entwurf zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Mit den Änderungen im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz kommt der Bundesrat weitgehend den Forderungen von santésuisse nach, die auch in der neuen Branchenvereinbarung verankert sind. Diese regelt die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung. Die Bestimmungen sollen zudem für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Vereinbarung tritt anfangs 2021 in Kraft. Wichtig ist, dass die vorgesehene Regulierung nicht zu einem unnötigen administrativen Aufwand und zu Rechtsunsicherheit führt. Namentlich ist die Möglichkeit einer doppelten Sanktionierung der Versicherer zu vermeiden.
13.07.2020
infosantésuisse-Artikel
Flexibel bleiben – auch während der Krise: Flurina Joos, Projektleiterin Produkte und Dienstleistungen bei ÖKK, hat aus der Corona-Zeit das Beste gemacht. Selbst für den Znüni-Kaffee mit ihrem Team fand sie eine Lösung.
18.08.2017
Communiqué
santésuisse begrüsst im Grundsatz den Eingriff des Bundesrates bei den ambulanten Arzttarifen. Kritisch beurteilt santésuisse die Forderung des Bundesrates, wonach die Tarifsenkungen von den Krankenversicherern bereits für die Prämien 2018 berücksichtigt werden müssen. Das ist ökonomisch ein falscher Ansatz. Zuerst müssen tatsächlich Kosteneinsparungen ersichtlich sein, dann erst dürfen die Prämien sinken.
09.01.2017
Vernehmlassung
santésuisse lehnt die vorgeschlagene Verordnungsänderung ab. Sie ist nicht geeignet, die Kostenwahrheit und -transparenz zu verbessern. Die Einteilung in Prämienregionen muss weiterhin auf Gemeindeebene erfolgen.
18.11.2015
Communiqué
Bundesrat Berset hat Einsicht bewiesen und die teils gesetzeswidrige und in weiten Teilen unverhältnismässige Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) im letzten Augenblick entschärft. Obwohl damit für die Krankenversicherer gravierende Passagen vom Tisch sind, wird erst die Umsetzung der Verordnung zeigen, wie KMU-verträglich die einschneidende Regulierung sein wird. santésuisse wird die Auswirkungen umfassend analysieren.
17.08.2015
Vernehmlassung
santésuisse nimmt Stellung und formuliert ihre Anliegen.
07.08.2015
Vernehmlassung
santésuisse äussert sich zu der vorgesehenen Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) per 1. Januar 2016: Lieferung von Aufsichtsdaten durch die Leistungserbringer.
06.07.2015
Vernehmlassung
santésuisse nimmt Stellung zur neuen Krankenversicherungsverordnung KVAV
06.07.2015
Medienkonferenz
Der Entwurf zur Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) steht an zentralen Stellen im Widerspruch zum Gesetz und ist in vielen Punkten unverhältnismässig. In wichtigen Belangen setzt sich die Vorlage über den Willen des Gesetzgebers hinweg. Die Mehrkosten dieser Überregulierung ohne Wertschöpfung müssten die Versicherten bezahlen. santésuisse fordert eine Überarbeitung und die erneute Vernehmlassung.
29.05.2015
Brennpunkt
Mehr Augenmass und weniger Bürokratie - Zulassungsstopp für Ärzte Hemmschuh für bessere Qualität und tiefere Kosten - Tiefere Preise für Medikamente sowie für Mittel und Gegenstände!
04.09.2014
Brennpunkt
Krankenkassen: Ja zur besseren Aufsicht - Interessen der Versicherten und Patienten mitberücksichtigen - Motion zur Spitalfinanzierung könnte Milliarden kosten
05.12.2013
Communiqué
santésuisse begrüsst den Entscheid des Nationalrats, Massnahmen für eine moderne, verbesserte Aufsicht im Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu verankern. So können Widersprüche zwischen unterschiedlichen Gesetzen verhindert und der Vollzug erleichtert werden. Auch die Rechtssicherheit wird verbessert.
18.02.2013
Communiqué
santésuisse begrüsst die Absicht, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Die Gesetzesvorlage verfehlt jedoch das Ziel. Den Versicherten bringt eine undifferenzierte Bürokratisierung noch keinen konkreten Nutzen. Die politisch wünschbaren und solvenzsichernden Verbesserungen gehören besser ins KVG.
05.12.2012
Communiqué
Der Konkurs der Zusatzversicherung von Supra hat keine Auswirkungen auf die Grundversicherten von Assura und Supra. Dies hat Bundesrat Alain Berset diese Woche im Rahmen der Fragestunde des Nationalrates ausgeführt. Das Beispiel Supra zeigt, dass die juristische Trennung von Grund-und Zusatzversicherung funktioniert. Die Idee des Bundesrates, der jüngsten Einheitskassen-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der eine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung vorsieht, ist gerade mit Blick auf den «Fall Supra» kontraproduktiv. Ebenso ist die im Entwurf für ein Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz vorgesehene Gruppenaufsicht unnötig.
03.09.2012
Communiqué
Der Ombudsman der Krankenversicherung wird nach sieben Amtsjahren und mit dem Erreichen des 60. Altersjahres auf Ende August 2013 von seinem Amt zurücktreten. Der Stiftungsrat der Ombudsstelle und santésuisse danken dem Ombudsman für sein grosses Engagement und die gute, wichtige Arbeit im Interesse der Öffentlichkeit und der Krankenversicherungsbranche.
16.02.2012
Communiqué
Der Branchenverband santésuisse begrüsst zwar, dass der Entwurf zum Aufsichtsgesetz keine neue, eigene Behörde vorsieht. Nachbesserungsbedarf besteht aber bei den Kompetenzen der Aufsicht, die in ihrem Umfang weit über das Ziel hinausschiessen und die Bürokratie fördern.