Ja zur besseren Aufsicht – Nein zur Über- und Fehlregulierung

Anfang 2016 traten das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) und die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) in Kraft. Ziel des Bundes ist es, dadurch die Aufsicht zu verstärken und die Transparenz zu erhöhen. santésuisse begrüsst dieses Ziel, entscheidend ist aber, dass der regulierte Wettbewerb erhalten bleibt und das Gesetz keinen unnötigen Kostenschub auslöst. 

Als Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer begrüsst santésuisse im Grundsatz die Absicht des Bundesrates, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu optimieren, den Schutz der Versicherten zu verbessern sowie die Transparenz und Kohärenz im regulierten Wettbewerb zu erhöhen. santésuisse unterstützt die Aufnahme moderner, für alle Marktteilnehmer gültiger Governance-Regelungen sowie eine risikobasierte Solvenzsicherung.

Für Umsetzung mit Augenmass

Für santésuisse ist von entscheidender Bedeutung, dass die Anwendung des neuen Gesetzes mit Augenmass erfolgt, dass der unternehmerische Spielraum im regulierten Wettbewerb erhalten bleibt und dass unnötige Kosten vermieden werden. 

Überregulierung berappen die Versicherten

In vielen Punkten schiesst das verabschiedete Gesetz aber weit über das Ziel hinaus. Unnötige Administration bedeutet immer auch zusätzlich Kosten zu Lasten der Versicherten. Insbesondere ist strikt zu trennen zwischen unternehmerischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten bzw. der Selbstregulierung durch den Markt einerseits sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Aufsicht andererseits. Im verabschiedeten Gesetz werden die entsprechenden Ebenen immer noch stark vermischt. Statt zur Klärung droht die Umsetzung zu neuen Unklarheiten und Verunsicherungen zu führen. santésuisse wird die Umsetzung der Gesetzgebung deshalb intensiv mitverfolgen und sich bei Bedarf entsprechend einschalten.

Ansprechpartner

22.03.2021
Communiqué

Aufsichtskommission überwacht die Einhaltung der neuen Branchenvereinbarung der Krankenversicherer

Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler» sollen unerwünschte Telefonanrufe eingedämmt und die Qualität der Beratung erhöht werden. Die für die Einhaltung der Vereinbarung zuständige Auf-sichtskommission hat sich konstituiert. Die neu gebildete Kommission verfügt dank anerkannten Persönlichkeiten mit hoher Fachkompetenz über das nötige Durchsetzungsvermögen, um die kor-rekte Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen. Die Aufsichtskommission kann Sanktionen von bis zu 100'000 Franken in der Grundversicherung beziehungsweise bis zu 500'000 Franken in den Zusatzversicherungen aussprechen.


08.09.2020
Vernehmlassung

Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Regulierung der Vermittlertätigkeit

Unseriöse Vermittler sind für die Bevölkerung ein Ärgernis. Deshalb setzt sich santésuisse dafür ein, eine allgemein verbindliche Branchenregelung einzuführen. santésuisse begrüsst denn auch den Entwurf zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Mit den Änderungen im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz kommt der Bundesrat weitgehend den Forderungen von santésuisse nach, die auch in der neuen Branchenvereinbarung verankert sind. Diese regelt die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung. Die Bestimmungen sollen zudem für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Vereinbarung tritt anfangs 2021 in Kraft. Wichtig ist, dass die vorgesehene Regulierung nicht zu einem unnötigen administrativen Aufwand und zu Rechtsunsicherheit führt. Namentlich ist die Möglichkeit einer doppelten Sanktionierung der Versicherer zu vermeiden.


13.07.2020
infosantésuisse-Artikel

„Auch online lassen sich grossartige Ideen entwickeln“

Flexibel bleiben – auch während der Krise: Flurina Joos, Projektleiterin Produkte und Dienstleistungen bei ÖKK, hat aus der Corona-Zeit das Beste gemacht. Selbst für den Znüni-Kaffee mit ihrem Team fand sie eine Lösung.


18.08.2017
Communiqué

Krankenversicherer warnen vor falschen Erwartungen

santésuisse begrüsst im Grundsatz den Eingriff des Bundesrates bei den ambulanten Arzttarifen. Kritisch beurteilt santésuisse die Forderung des Bundesrates, wonach die Tarifsenkungen von den Krankenversicherern bereits für die Prämien 2018 berücksichtigt werden müssen. Das ist ökonomisch ein falscher Ansatz. Zuerst müssen tatsächlich Kosteneinsparungen ersichtlich sein, dann erst dürfen die Prämien sinken.


09.01.2017
Vernehmlassung

Neueinteilung der Prämienregionen

santésuisse lehnt die vorgeschlagene Verordnungsänderung ab. Sie ist nicht geeignet, die Kostenwahrheit und -transparenz zu verbessern. Die Einteilung in Prämienregionen muss weiterhin auf Gemeindeebene erfolgen.


18.11.2015
Communiqué

Einsicht auf der Zielgeraden

Bundesrat Berset hat Einsicht bewiesen und die teils gesetzeswidrige und in weiten Teilen unverhältnismässige Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) im letzten Augenblick entschärft. Obwohl damit für die Krankenversicherer gravierende Passagen vom Tisch sind, wird erst die Umsetzung der Verordnung zeigen, wie KMU-verträglich die einschneidende Regulierung sein wird. santésuisse wird die Auswirkungen umfassend analysieren.


17.08.2015
Vernehmlassung

FINMA-Rundschreiben zur Versicherungsaufsicht: Revision und Aufhebung diverser Rundschreiben, neue Rundschreiben

santésuisse nimmt Stellung und formuliert ihre Anliegen.


07.08.2015
Vernehmlassung

Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) - Vorgesehene Änderungen per 1. Januar 2016

santésuisse äussert sich zu der vorgesehenen Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) per 1. Januar 2016: Lieferung von Aufsichtsdaten durch die Leistungserbringer.


06.07.2015
Vernehmlassung

Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV); Stellungnahme santésuisse im Rahmen der Anhörung

santésuisse nimmt Stellung zur neuen Krankenversicherungsverordnung KVAV


06.07.2015
Medienkonferenz

Unverhältnismässig und im Widerspruch zum Gesetz

Der Entwurf zur Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) steht an zentralen Stellen im Widerspruch zum Gesetz und ist in vielen Punkten unverhältnismässig. In wichtigen Belangen setzt sich die Vorlage über den Willen des Gesetzgebers hinweg. Die Mehrkosten dieser Überregulierung ohne Wertschöpfung müssten die Versicherten bezahlen. santésuisse fordert eine Überarbeitung und die erneute Vernehmlassung.


29.05.2015
Brennpunkt

Brennpunkt Gesundheitspolitik Nr. 2/2015

Mehr Augenmass und weniger Bürokratie - Zulassungsstopp für Ärzte Hemmschuh für bessere Qualität und tiefere Kosten - Tiefere Preise für Medikamente sowie für Mittel und Gegenstände!


04.09.2014
Brennpunkt

Brennpunkt Gesundheitspolitik Nr. 3/2014

Krankenkassen: Ja zur besseren Aufsicht - Interessen der Versicherten und Patienten mitberücksichtigen - Motion zur Spitalfinanzierung könnte Milliarden kosten


05.12.2013
Communiqué

Nationalrat wählt optimales Vorgehen für verbesserte Aufsicht

santésuisse begrüsst den Entscheid des Nationalrats, Massnahmen für eine moderne, verbesserte Aufsicht im Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu verankern. So können Widersprüche zwischen unterschiedlichen Gesetzen verhindert und der Vollzug erleichtert werden. Auch die Rechtssicherheit wird verbessert.


18.02.2013
Communiqué

Schädliche Vermischung von Aufsicht und unternehmerischer Verantwortung

santésuisse begrüsst die Absicht, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Die Gesetzesvorlage verfehlt jedoch das Ziel. Den Versicherten bringt eine undifferenzierte Bürokratisierung noch keinen konkreten Nutzen. Die politisch wünschbaren und solvenzsichernden Verbesserungen gehören besser ins KVG.


05.12.2012
Communiqué

Fall Supra: saubere Trennung von Grund- und Zusatzversicherung

Der Konkurs der Zusatzversicherung von Supra hat keine Auswirkungen auf die Grundversicherten von Assura und Supra. Dies hat Bundesrat Alain Berset diese Woche im Rahmen der Fragestunde des Nationalrates ausgeführt. Das Beispiel Supra zeigt, dass die juristische Trennung von Grund-und Zusatzversicherung funktioniert. Die Idee des Bundesrates, der jüngsten Einheitskassen-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der eine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung vorsieht, ist gerade mit Blick auf den «Fall Supra» kontraproduktiv. Ebenso ist die im Entwurf für ein Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz vorgesehene Gruppenaufsicht unnötig.


03.09.2012
Communiqué

Der Ombudsman der Krankenversicherung tritt in einem Jahr zurück

Der Ombudsman der Krankenversicherung wird nach sieben Amtsjahren und mit dem Erreichen des 60. Altersjahres auf Ende August 2013 von seinem Amt zurücktreten. Der Stiftungsrat der Ombudsstelle und santésuisse danken dem Ombudsman für sein grosses Engagement und die gute, wichtige Arbeit im Interesse der Öffentlichkeit und der Krankenversicherungsbranche.


16.02.2012
Communiqué

Entwurf zum Aufsichtsgesetz: Nachbesserung nötig!

Der Branchenverband santésuisse begrüsst zwar, dass der Entwurf zum Aufsichtsgesetz keine neue, eigene Behörde vorsieht. Nachbesserungsbedarf besteht aber bei den Kompetenzen der Aufsicht, die in ihrem Umfang weit über das Ziel hinausschiessen und die Bürokratie fördern.


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