Zwischen dem 1996 und 2013 haben sich die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und den Kosten für die medizinischen Leistungen in den Kantonen unterschiedlich entwickelt. Das Parlament hat daher beschlossen, die zwischen den Kantonen festgestellten Ungleichgewichte teilweise zu kompensieren. Die Korrektur der Prämien beläuft sich auf 800 Millionen Franken und dauert von 2015 bis 2017. santésuisse bemängelte an dieser Lösung, dass korrekt gehandhabte Regeln im Nachhinein korrigiert werden und die Korrektur neue Ungerechtigkeiten erzeugt.
In einigen Kantonen wurden in den Jahren 1996 bis 2013 im Vergleich zu den Kosten höhere Prämien bezahlt (AI, FR, GE, GR, TI, TG, VD, ZG, ZH) als in anderen Kantonen, in denen im Verhältnis weniger bezahlt wurde (AG, AR, BE, BL, BS, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS). Das Parlament hat deshalb im März 2014 beschlossen, die festgestellten Ungleichgewichte zwischen den Kantonen teilweise auszugleichen: Die Versicherten in den Kantonen AI, GE, GR, FR, TG, TI, VD, ZG, ZH erhalten in den Jahren 2015-17 einen Ausgleich, die Versicherten in den Kantonen AR, BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, UR, VS müssen sich an diesem Ausgleich beteiligen. Dies erfolgt dadurch, dass der rückverteilte Ertrag der Lenkungsabgaben nicht oder nur teilweise ausgezahlt wird.
Insgesamt werden 800 Millionen Franken ausgeglichen
Insgesamt beläuft sich der Ausgleich auf 800 Millionen Franken und dauert drei Jahre (2015-2017). Er wird zu gleichen Teilen wie folgt finanziert:
- durch die Versicherten mit Wohnsitz in jenen Kantonen, in denen zwischen 1996 und 2013 deutlich tiefere Prämien bezahlt wurden sowie
- durch den Bund und
- durch die Versicherer.
Nicht betroffen sind Kantone, bei denen die Prämien im Verhältnis nur wenig zu tief lagen (AG, BS, NE, SZ).