24.05.2024
Communiqué
H+, santésuisse und curafutura freuen sich über die Genehmigung des Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG für Spitäler und Kliniken durch den Bundesrat. Die Genehmigung des ersten Vertrags dieser Art ist ein wichtiger Schritt für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken sowie ein Beleg für die gute Zusammenarbeit von Spitälern und Kliniken mit den Krankenversicherern.
22.01.2024
Communiqué
H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam den überarbeiteten Qualitätsvertrag für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht. Der erste Vertrag dieser Art sollte nun vom Bundesrat genehmigt werden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Qualitätsentwicklung und Patientensicherheit in Spitälern und Kliniken sowie ein Beleg für die gute Zusammenarbeit von Spitälern und Kliniken mit den Krankenversicherern.
16.10.2020
Vernehmlassung
santésuisse ist mit den Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) einverstanden. Die Versorgung von Diabetikern durch die Podologen wird verbessert. Die vorgeschlagenen Änderungen in der KLV werden dem medizinischen Mehrbedarf gerecht und grenzen gleichzeitig die Leistungen ein. Entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht geht santésuisse von einer deutlichen Mehrbelastung für die Prämienzahlenden aus. Diese ist aber aufgrund der besseren Versorgung und des höheren Patientennutzens grösstenteils gerechtfertigt.
Die vorgeschlagene Änderung der Krankenpflegeleistungs-Verordnung (KLV) bezüglich Spitalkostenbeitrag ist hingegen nicht sinnvoll und entsprechend anzupassen. Sie bringt neue Unklarheiten bei den Urlaubstagen. Zudem muss in vielen Fällen manuell nachgerechnet werden, was aufwändig und mit Fehlern behaftet ist.
08.09.2020
Vernehmlassung
Unseriöse Vermittler sind für die Bevölkerung ein Ärgernis. Deshalb setzt sich santésuisse dafür ein, eine allgemein verbindliche Branchenregelung einzuführen. santésuisse begrüsst denn auch den Entwurf zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Mit den Änderungen im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz kommt der Bundesrat weitgehend den Forderungen von santésuisse nach, die auch in der neuen Branchenvereinbarung verankert sind. Diese regelt die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung. Die Bestimmungen sollen zudem für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Vereinbarung tritt anfangs 2021 in Kraft. Wichtig ist, dass die vorgesehene Regulierung nicht zu einem unnötigen administrativen Aufwand und zu Rechtsunsicherheit führt. Namentlich ist die Möglichkeit einer doppelten Sanktionierung der Versicherer zu vermeiden.
08.09.2020
Vernehmlassung
In der Schweiz ist die Spitaldichte im Vergleich zum Ausland sehr hoch. Diese hohe Zahl ist weder effizient noch qualitätsfördernd. Um die Qualität der Behandlungen zu steigern, sind einheitliche Planungskriterien und ein echter Qualitätswettbewerb unabdingbar, was derzeit nicht der Fall ist. Der Bundesrat hat das Problem erkannt und schlägt entsprechende Änderungen der KVV vor, die von santésuisse integral unterstützt werden.
Mit den Änderungen der Planungskriterien werden die Unterschiede zwischen den Planungskonzepten der Kantone verringert und der effiziente Mitteleinsatz gefördert. Mit der Vereinheitlichung der Planungskonzepte soll die Koordination zwischen den Kantonen verbessert werden. Zudem sollen die Kantone verpflichtet werden, für bestimmte Gesundheitsleistungen der Spitäler Mindestfallzahlen festzulegen. Diese Massnahme verbessert die Qualität. Einheitliche Regeln, wie die Tarifpartner und die Kantone die Tarife für stationäre Spitalleistungen ermitteln, stärken zudem die Rechtsicherheit und den Wettbewerb, sorgen für gleichlange Spiesse zwischen den Spitälern und sollten letztlich die Kosten senken. Diese Vorkehrungen sind allesamt im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ausserdem helfen die Massnahmen, die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler vor weiteren unnötigen finanziellen Belastungen zu schützen.
04.05.2020
infosantésuisse-Artikel
Der Jahresbericht 2019 des Implantat-Registers SIRIS enthält erstmals Informationen, die es erlauben, die Qualität von implantierten Hüft- und Kniegelenken anhand von Revisionsraten zu beurteilen.