16.10.2020
Vernehmlassung
santésuisse ist mit den Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) einverstanden. Die Versorgung von Diabetikern durch die Podologen wird verbessert. Die vorgeschlagenen Änderungen in der KLV werden dem medizinischen Mehrbedarf gerecht und grenzen gleichzeitig die Leistungen ein. Entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht geht santésuisse von einer deutlichen Mehrbelastung für die Prämienzahlenden aus. Diese ist aber aufgrund der besseren Versorgung und des höheren Patientennutzens grösstenteils gerechtfertigt.
Die vorgeschlagene Änderung der Krankenpflegeleistungs-Verordnung (KLV) bezüglich Spitalkostenbeitrag ist hingegen nicht sinnvoll und entsprechend anzupassen. Sie bringt neue Unklarheiten bei den Urlaubstagen. Zudem muss in vielen Fällen manuell nachgerechnet werden, was aufwändig und mit Fehlern behaftet ist.
08.09.2020
Vernehmlassung
Unseriöse Vermittler sind für die Bevölkerung ein Ärgernis. Deshalb setzt sich santésuisse dafür ein, eine allgemein verbindliche Branchenregelung einzuführen. santésuisse begrüsst denn auch den Entwurf zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit. Mit den Änderungen im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz kommt der Bundesrat weitgehend den Forderungen von santésuisse nach, die auch in der neuen Branchenvereinbarung verankert sind. Diese regelt die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung. Die Bestimmungen sollen zudem für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Vereinbarung tritt anfangs 2021 in Kraft. Wichtig ist, dass die vorgesehene Regulierung nicht zu einem unnötigen administrativen Aufwand und zu Rechtsunsicherheit führt. Namentlich ist die Möglichkeit einer doppelten Sanktionierung der Versicherer zu vermeiden.
08.09.2020
Vernehmlassung
In der Schweiz ist die Spitaldichte im Vergleich zum Ausland sehr hoch. Diese hohe Zahl ist weder effizient noch qualitätsfördernd. Um die Qualität der Behandlungen zu steigern, sind einheitliche Planungskriterien und ein echter Qualitätswettbewerb unabdingbar, was derzeit nicht der Fall ist. Der Bundesrat hat das Problem erkannt und schlägt entsprechende Änderungen der KVV vor, die von santésuisse integral unterstützt werden.
Mit den Änderungen der Planungskriterien werden die Unterschiede zwischen den Planungskonzepten der Kantone verringert und der effiziente Mitteleinsatz gefördert. Mit der Vereinheitlichung der Planungskonzepte soll die Koordination zwischen den Kantonen verbessert werden. Zudem sollen die Kantone verpflichtet werden, für bestimmte Gesundheitsleistungen der Spitäler Mindestfallzahlen festzulegen. Diese Massnahme verbessert die Qualität. Einheitliche Regeln, wie die Tarifpartner und die Kantone die Tarife für stationäre Spitalleistungen ermitteln, stärken zudem die Rechtsicherheit und den Wettbewerb, sorgen für gleichlange Spiesse zwischen den Spitälern und sollten letztlich die Kosten senken. Diese Vorkehrungen sind allesamt im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ausserdem helfen die Massnahmen, die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler vor weiteren unnötigen finanziellen Belastungen zu schützen.
25.08.2020
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst die Stossrichtung des Vernehmlassungsentwurfs bezüglich Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und stimmt den Verordnungsbestimmungen grundsätzlich zu. Die vorgelagerte Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes ist bereits ausführlich ausgefallen. Einzelne Verordnungsänderungen tendieren dennoch zu einer Überregulierung, bspw. die Bestimmungen zu den Grundsätzen der Qualitätsentwicklung Daher empfiehlt santésuisse zu prüfen, ob alle vorgesehenen Verordnungsänderungen notwendig sind. Bei den Qualitätsverträgen sind hingegen einzelne Bestimmungen zu konkretisieren, da in diesem Bereich Neuland betreten wird. Eine mögliche Rechtsunsicherheit ist dabei zu verhindern.
04.05.2020
infosantésuisse-Artikel
Der Jahresbericht 2019 des Implantat-Registers SIRIS enthält erstmals Informationen, die es erlauben, die Qualität von implantierten Hüft- und Kniegelenken anhand von Revisionsraten zu beurteilen.
23.10.2019
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt im Grundsatz den Systemwechsel zum Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Diese sollen ihre Leistungen neu selbstständig über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen können. Eine Anordnungskompetenz für alle Ärztinnen und Ärzte der erweiterten Grundversorgung lehnt santésuisse demgegenüber entschieden ab. Gegen allfällige ungerechtfertigte Mengenausweitungen verlangt santésuisse zudem vorgängig festgelegte Massnahmen, damit unnötige Leistungen zulasten der Prämienzahler vermieden werden.
23.09.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst im Grundsatz die Totalrevision der Medizinprodukteverordnung und die Angleichung an die neuen EU-Gesetzgebungen. Damit wird die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte verbessert. Gleichzeitig wird damit die Transparenz für die verschiedenen Akteure und die Patienten erhöht. santésuisse unterstützt die neue Verordnung zur besseren Abgrenzung und klareren Formulierung von notwendigen Auflagen im Bereich der klinischen Versuche mit Medizinprodukten.
07.06.2019
Brennpunkt-Artikel
Die Leistungserbringer und deren Berufsverbände müssen gemäss Gesetz und Verordnung die Qualitätssicherung organisieren und durchführen – unter zwingender Mitwirkung der Krankenversicherer.
07.03.2019
Brennpunkt-Artikel
Die Leistungserbringer und deren Berufsverbände müssen gemäss Gesetz und Verordnung die Qualitätssicherung organisieren und durchführen – unter zwingender Mitwirkung der Krankenversicherer.
06.03.2019
Brennpunkt-Artikel
Ein neuer Vorschlag aus der sta?ndera?tlichen Gesundheitskommission verbaut den Weg zur konsequenten Durchsetzung von Qualita?tssicherungsmassnahmen.
05.03.2019
Communiqué
Der Ständerat spricht sich für mehr Qualität im Gesundheitswesen aus und ist bereit, gegenüber Ärztinnen und Ärzten Verbindlichkeit einzufordern. Nachdem bereits der Nationalrat mit grosser Mehrheit dem Kommissionsmodell zugestimmt hat, folgt ihm jetzt auch der Ständerat. santésuisse begrüsst diesen Entscheid.
04.03.2019
Brennpunkt
Ein zahnloser Papiertiger droht! - Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen - Wer steuert, soll auch mitfinanzieren
18.01.2019
Communiqué
Die ständerätliche Gesundheitskommission SGK-SR macht klar, dass sie Massnahmen zugunsten der Patientinnen und Patienten ergreifen will. Dies nachdem die Kommission ursprünglich gar nicht erst auf die Qualitätsvorlage eintreten wollte. Die konkrete Ausgestaltung der Qualitätsvorlage dürfte allerdings noch zu einer Knacknuss werden. Die SGK-SR hat sich im Gegensatz zum Nationalrat mit knapper Mehrheit für eine Variante entschieden, die für die Leistungserbringer wenig Verbindlichkeit schafft.