Krücken & Co. sind oft zu teuer

Als Mittel- und Gegenstände (MiGeL) gelten Hilfsmittel wie Verbände, Krücken, Kanülen, Armtraggurte, Windeln, Teststreifen für die Blutzuckermessung für Diabetiker, um nur einige zu nennen. Die Preise für diese medizinischen Hilfsmittel setzt der Bundesrat als Höchstpreise fest.

Höchstpreise bedeuten, dass tiefere Preise erlaubt wären, doch kommen diese in der Praxis nicht vor. Die offiziell für den Verkauf zu Lasten der Krankenversicherung zugelassenen Verkaufsstellen verwenden in der Regel den Höchstpreis. Diese vom Bundesamt bewilligten Preise stammen teilweise aus den 90er-Jahren. Die Folge sind veraltete und teils massiv überhöhte Preise.  Für Krücken beispielsweise beträgt  der Höchstpreis im Jahr 2016 bewilligte 81 Franken. Bei Verkaufsstellen, an denen sich die Krankenkassen nicht beteiligen, nur 24 Franken. Der behördliche Höchstpreis, den die Krankenversicherer bezahlen müssen, liegt um mehr als den Faktor drei über dem Normalpreis.

santésuisse fordert Senkung der Höchstpreise

santésuisse setzt sich deshalb im Sinne der Prämienzahlerinnen und -zahler immer wieder beim Bundesamt für Gesundheit dafür ein, die Höchstpreise nach unten zu korrigieren. Um Beweise für die überhöhten Preise präsentieren zu können,  eignen sich nicht nur Vergleiche mit Schweizer Verkaufsstellen, sondern auch mit den Preisen im  Ausland. Als Besonderheit gegenüber anderen Listen der obligatorischen Krankenversicherung werden in der MiGeL nur allgemeine Produktebeschreibungen und keine einzelnen  Markennamen aufgeführt.

Für die Qualität der Mittel und Gegenstände, die auf die kassenpflichtige Liste gesetzt werden, ist das Heilmittelinstitut Swissmedic verantwortlich.

Ansprechpartner

Weiterführende Infos

BAG: MiGeL

Siwssmedic

07.02.2020
Vernehmlassung

santésuisse lehnt KVG-Änderung für die Vergütung von Pflegematerialien ab

Weil wir als Gesellschaft immer älter werden, ergeben sich in der Pflege ohnehin enorme Mehrkosten. Deshalb ist wichtig, dass wir die Pflege weiterhin auf hohem Niveau sicherstellen, aber darüber hinaus nicht unnötige Kosten in Kauf nehmen. Im vorliegenden Fall ergeben sich Mehrkosten von 65 Millionen Franken jährlich. santésuisse lehnt die vorgeschlagenen KVG-Änderungen zur Vergütung von Pflegematerialien deshalb ab. Mit den aktuellen Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts ist die Leistungsvergütung geklärt. Die Kantone müssen die ungedeckten Restkosten für die Pflegematerialien übernehmen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des KVG findet dagegen eine weitere Kostenverlagerung von den Steuerzahlern zu den Prämienzahlern statt. Dieses Ergebnis ist deshalb auch aus sozialpolitischer Optik kritisch zu hinterfragen. Mit der Gesetzesänderung werden die Pflegeheime, die Pflegefachleute und die Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause gegenüber anderen Leistungserbringern, vor allem den Spitälern und Ärzten, welche auch Pflegeleistungen erbringen, bevorteilt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Leistungserbringer dafür einsetzen werden, Pflegematerialien analog der vorgeschlagenen Regelung separat in Rechnung stellen zu können. Die Folge wäre eine Mengenausweitung mit grossen Kostenfolgen zu Lasten der Prämienzahler, so dass die Mehrkosten noch deutlich höher ausfallen dürften als die vom BAG geschätzten 65 Millionen Franken.


13.01.2020
Vernehmlassung

Mehr Wettbewerb bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), aber ohne unnötige Mehrbelastung

Mehr Wettbewerb kommt Patienten und Prämienzahler gleichermassen zugute. Deshalb begrüsst santésuisse die Bestrebungen im Bereich der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), den Markt vermehrt spielen zu lassen. Damit die Vorlage ohne massiven Mehraufwand der Beteiligten umsetzbar ist, und die Versicherten nicht doch Nachteile erleiden, muss sie jedoch angepasst werden. Zwingend ist es, dass Verträge auf Verbandsebene (zwischen Verbänden der Abgabestellen einerseits und den Einkaufsgesellschaften der Versicherer andererseits) zulässig sind. Die optimale Lösung sieht santésuisse darin, dass es keine Einschränkungen durch das Kartellgesetz und die Kantone gibt. Die Krankenversicherer können frei Verträge abschliessen. Dabei müssen lediglich alle MiGeL-Positionen vertraglich abgedeckt werden. Es ist zu erwarten, dass so eine kosteneffiziente Lösung entsteht, die den Prämienzahler entlastet. santésuisse schlägt vor, dass die Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der Versorgung mit Produkten aller in der MiGeL aufgeführten Gruppen dem Bund übertragen wird. Mit dieser Zentralisation könnten die Kosten der Administration bei den Kantonen reduziert werden.


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