07.02.2020
Vernehmlassung
Weil wir als Gesellschaft immer älter werden, ergeben sich in der Pflege ohnehin enorme Mehrkosten. Deshalb ist wichtig, dass wir die Pflege weiterhin auf hohem Niveau sicherstellen, aber darüber hinaus nicht unnötige Kosten in Kauf nehmen. Im vorliegenden Fall ergeben sich Mehrkosten von 65 Millionen Franken jährlich. santésuisse lehnt die vorgeschlagenen KVG-Änderungen zur Vergütung von Pflegematerialien deshalb ab. Mit den aktuellen Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts ist die Leistungsvergütung geklärt. Die Kantone müssen die ungedeckten Restkosten für die Pflegematerialien übernehmen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung des KVG findet dagegen eine weitere Kostenverlagerung von den Steuerzahlern zu den Prämienzahlern statt. Dieses Ergebnis ist deshalb auch aus sozialpolitischer Optik kritisch zu hinterfragen. Mit der Gesetzesänderung werden die Pflegeheime, die Pflegefachleute und die Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause gegenüber anderen Leistungserbringern, vor allem den Spitälern und Ärzten, welche auch Pflegeleistungen erbringen, bevorteilt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Leistungserbringer dafür einsetzen werden, Pflegematerialien analog der vorgeschlagenen Regelung separat in Rechnung stellen zu können. Die Folge wäre eine Mengenausweitung mit grossen Kostenfolgen zu Lasten der Prämienzahler, so dass die Mehrkosten noch deutlich höher ausfallen dürften als die vom BAG geschätzten 65 Millionen Franken.
13.01.2020
Vernehmlassung
Mehr Wettbewerb kommt Patienten und Prämienzahler gleichermassen zugute. Deshalb begrüsst santésuisse die Bestrebungen im Bereich der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), den Markt vermehrt spielen zu lassen. Damit die Vorlage ohne massiven Mehraufwand der Beteiligten umsetzbar ist, und die Versicherten nicht doch Nachteile erleiden, muss sie jedoch angepasst werden. Zwingend ist es, dass Verträge auf Verbandsebene (zwischen Verbänden der Abgabestellen einerseits und den Einkaufsgesellschaften der Versicherer andererseits) zulässig sind. Die optimale Lösung sieht santésuisse darin, dass es keine Einschränkungen durch das Kartellgesetz und die Kantone gibt. Die Krankenversicherer können frei Verträge abschliessen. Dabei müssen lediglich alle MiGeL-Positionen vertraglich abgedeckt werden. Es ist zu erwarten, dass so eine kosteneffiziente Lösung entsteht, die den Prämienzahler entlastet. santésuisse schlägt vor, dass die Kontrolle hinsichtlich der Sicherstellung der Versorgung mit Produkten aller in der MiGeL aufgeführten Gruppen dem Bund übertragen wird. Mit dieser Zentralisation könnten die Kosten der Administration bei den Kantonen reduziert werden.
21.08.2018
Communiqué
Die Prämienzahler haben jahrelang Pflegematerialien finanziert, obwohl sie das gemäss Gesetz nicht müssten. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich festgehalten, dass diese Praxis nicht haltbar ist. Die Krankenversicherer haben deshalb gegenüber Pflegeheimen Rückforderungen gestellt. Leider erfolglos. Diesen Anspruch müssen die Krankenversicherer nun bedauerlicherweise per Gericht einfordern.
20.06.2018
Communiqué
Mit der Senkung der Höchstvergütungsbeträge für Blutzuckermessstreifen hat der Bundesrat die Forderung von santésuisse nach einer Angleichung der Preise an das deutlich tiefere europäische Niveau umgesetzt. Mit raschen Preisanpassungen bei hochvolumigen Produkten wie Inkontinenzprodukte und der Miete von Beatmungsgeräten könnten weitere Millionenbeträge zu Gunsten der Prämienzahlerinnen und -zahler eingespart werden.