01.12.2020
Communiqué
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das zeigt uns die laufende Coronakrise eindrücklich. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege sind ein gutes Ausbildungsangebot sowie praktikable Möglichkeiten für den Quer- oder Wiedereinstieg zentral. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Der Ständerat hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen und hält an seiner bisherigen Position fest: Wenn die Pflegenden zusätzliche Leistungen ohne ärztliche Anordnung selbstständig abrechnen möchten, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
09.10.2020
Vernehmlassung
santésuisse stimmt der Pflegeheimplanung 2021 – 2025 des Kantons Zug zu. Für die kommenden fünf Jahre verzichtet der Regierungsrat richtigerweise auf eine Erhöhung der Anzahl Pflegebetten und damit auf unnötige Überkapazitäten. Er stützt sich dabei auf die Bedarfsprognose des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan. Hingegen verpasst der Regierungsrat die Gelegenheit, in seiner Vorlage auf die interkantonalen Patientenströme oder auf ein mögliches Koordinationspotential mit anderen Kantonen im Sinne einer überregionalen Planung einzugehen, welche zu mehr Effizienz in der Pflegeversorgung führen würde.
02.06.2020
Brennpunkt-Artikel
In den kommenden Jahren wird die Zahl älterer Menschen zunehmen und damit wird auch der Bedarf an Pflegeleistungen wachsen. Der Fokus der Pflegepolitik muss deshalb auf der langfristigen Sicherung der Versorgung liegen. Die einseitige Förderung der diplomierten Pflegefachleute löst das Problem nicht.
28.05.2020
Brennpunkt
Klare Zuständigkeiten - Ein Ja zur Kostendämpfung - Herausforderung Demografie
26.05.2020
Communiqué
Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege steht deshalb die Finanzierung im Vordergrund. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen: Wenn die Pflegenden ihre Leistungen selbstständig abrechnen wollen, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.
22.04.2020
infosantésuisse-Artikel
Zur Ermittlung des Pflegebedarfs kommen in Schweizer Pflegeheimen derzeit drei verschiedene Informatiklösungen zum Einsatz. Dies sorgt für eine
Ungleichbehandlung der Patienten und verursacht unbegründete Mehrkosten
zulasten der Prämienzahlenden. Eine Vereinheitlichung tut not.
26.03.2020
Vernehmlassung
Aus einer Gesamtkostensicht begrüsst santésuisse die angestrebte Verlagerung von leichten Pflegefällen vom Pflegeheim in den ambulanten Bereich. Im Bericht fehlt die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der auf den 1. Januar 2020 erfolgten Anpassung der Beiträge im Pflegeheim und bei Spitex-Organisationen/Pflegefachpersonen. Weiter sollten die Bedarfsprognose und die entsprechende Bettenplanung dem Umstand Rechnung tragen, dass ältere Menschen immer länger selbständig bleiben und später hilfs- und pflegebedürftig werden. Ausserdem sollte ein mögliches Koordinationspotenzial beim Bettenangebot mit anderen Kantonen, namentlich dem Kanton Bern, dargestellt werden.
04.09.2019
Vernehmlassung
santésuisse begrüsst das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG).
13.08.2019
Vernehmlassung
19.401 - Parlamentarische Initiative "Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität"
21.12.2018
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt zu grossen Teilen das vom Bundesrat geschnürte erste Massnahmenpaket zur Dämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen. Allerdings sind Anpassungen notwendig, damit das Ziel der Kostendämpfung tatsächlich erreicht werden kann.
02.11.2018
Vernehmlassung
santésuisse lehnt den Vorschlag des EDI zur Anpassung der Pflegebeiträge und der Pflegebedarfsermittlung ab. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistet einen fixen Beitrag an die Pflegekosten, die Patientenbeteiligung ist klar definiert und maximal begrenzt, die Restfinanzierung übernehmen die Kantone. santésuisse sieht daher keinen Nutzen, die Beitragssätze für ambulante Pflege zu senken und diese gleichzeitig für die stationäre Pflege zu erhöhen. Die Anpassung der Beitragssätze in Art. 7a KLV widerspricht zudem dem Willen des Gesetzgebers und verstösst gegen den Grundsatz der Kostenneutralität gemäss KVG. Die vom EDI vorgeschlagene Anpassung würde die Prämienzahlerinnen und –zahler um nahezu 100 Millionen Franken zusätzlich belasten. Dabei trägt die Krankenversicherung bereits heute den Hauptanteil der Kosten der Langzeitpflege.
Den Vorschlag des EDI für erweiterte Kompetenzen des Pflegepersonals lehnt santésuisse ebenfalls ab, weil eine Mengenausweitung zu befürchten ist. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 9. März 2018 für die Ablehnung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» ausgesprochen. santésuisse lehnt es deshalb ab, zentrale Elemente der Initiative auf dem Verordnungsweg einzuführen, bevor das Parlament und das Stimmvolk Gelegenheit hatten, sich dazu zu äussern.
04.10.2018
infosantésuisse-Artikel
Die Finanzierung der Alterspflege gehört zu den grossen Herausforderungen unserer Zeit. Zwar bewahrt die 2011 eingeführte Pflegefinanzierung die Grundversicherung und somit die Prämienzahlenden vor übermässiger Mehrbelastung. Die geplante Verordnungsanpassung sorgt aktuell jedoch für hitzige Diskussionen unter den Akteuren.
12.09.2018
Brennpunkt
Jetzt Startkonfiguration erstellen! - Keine «Gelegenheitschirurgie» mehr - Gewollte Deckelung
21.08.2018
Communiqué
Die Prämienzahler haben jahrelang Pflegematerialien finanziert, obwohl sie das gemäss Gesetz nicht müssten. Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich festgehalten, dass diese Praxis nicht haltbar ist. Die Krankenversicherer haben deshalb gegenüber Pflegeheimen Rückforderungen gestellt. Leider erfolglos. Diesen Anspruch müssen die Krankenversicherer nun bedauerlicherweise per Gericht einfordern.
18.05.2018
Standpunkt
Besser rechtzeitig pragmatische Lösungen suchen als die Falschen beschuldigen. Das «Freiburger Modell» wurde weder von santésuisse noch von den Krankenversicherern vernichtet - sondern muss der politisch breit abgestützten Verfeinerung des Risikoausgleichs nun in allen Kantonen umgesetzt werden. Die Krankenversicherer bleiben weiterhin offen für eine pragmatische Lösung, die Einsparungen ermöglicht und auch gesetzeskonform ist.
09.10.2017
Vernehmlassung
santésuisse beurteilt die Bestandesaufnahme und die Bedarfsplanung als nachvollziehbar und realistisch. Im Bericht fehlt die Information, inwiefern die Planung mit den Nachbarskantonen Bern und Waadt koordiniert wurde sowie Angaben zum Bettenbelegungsgrad in inner- und ausserkantonalen Institutionen der Langzeitpflege. Gemäss den Kennzahlen des BFS liegt im Nachbarkanton Bern der Bettenbelegungsgrad in den Pflegeheimen deutlich tiefer als im Kanton Freiburg. Eine interkantonale Zusammenarbeit könnte durchaus sinnvoll sein.
01.10.2017
infosantésuisse-Artikel
Mit Urteil vom 1. September 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) einen wichtigen und lange erwarteten Entscheid gefällt. Es geht um die Frage, ob Pflegeheime die im Rahmen der Pflege ihrer Bewohnerinnen und Bewohner benötigten Pflegematerialien zusätzlich zu den von den Krankenversicherern geleisteten Beiträgen an die Pflegekosten verrechnen dürfen. tarifsuisse ag – sie vertritt die Interessen von mehr als 50 Krankenversicherern – hatte in dieser Sache Beschwerde beim BVGer erhoben. Dieses hat nun mit seinem Urteil den Krankenversicherern Recht gegeben.
21.03.2017
Vernehmlassung
santésuisse unterstützt die Revision des Krankenpflegegesetzes, die im Wesentlichen die folgenden Elemente umfasst:
1) die Finanzierung des Pflege- und Betreuungsaufwands von ausserordentlich pflege- und/oder betreuungsaufwändigen Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen,
2) alle Gemeinden sollen einer Planungsregion angehören,
3) das Pflegebedarfssystem wird von 16 auf 12 Stufen reduziert.
01.09.2016
Vernehmlassung
Die Annahmen, die der Kanton trifft, sowie die daraus gezogenen Rückschlüsse und Umsetzungspläne sind aus Sicht von santésuisse nachvollziehbar und folgerichtig. santésuisse verzichtet deshalb auf eine weitergehende detaillierte Stellungnahme.
30.05.2016
Vernehmlassung
Aufgrund der demographischen Entwicklung ergibt sich in der Pflegeheimplanung Handlungsbedarf. santésuisse unterstützt das vom Regierungsrat bevorzugte Szenario B, das eine verstärkte Pflege zu Hause vorsieht. Mit der vorgeschlagenen Gleichbehandlung der Pflege von Menschen mit Behinderung und von Menschen in Pflegeheimen findet eine Kostenverlagerungen vom Kanton Richtung KVG und Gemeinden statt. Die Kostenverlagerung ist für die Versicherer und Versicherten problematisch. Sie wird sich negativ auf die Prämien auswirken und bringt keinen erkennbaren Gegennutzen. Die Frage der Abgrenzung zwischen IV und KVG für Institutionen auf der Pflegeheimliste findet nicht statt.