Demographische Entwicklung als Herausforderung im Pflegebereich

Im Jahr 2011 wurde die neue Pflegefinanzierung eingeführt. Diese regelt, wie die Leistungen in Pflegeheimen bezahlt werden. santésuisse unterstützt die Pflegeheime in der administrativen Zusammenarbeit.

Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält, heisst es in der Bundesverfassung. 1996 wurde die Pflege erstmals eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und vollumfänglich durch die Krankenversicherer bezahlt. Aufgrund der dadurch ausgelösten Kostenexplosion teilen sich seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung 2011 drei Partien die Pflegekosten: die Krankenkassen, die öffentliche Hand und – sofern möglich – die Betroffenen. Anders ist es bei der Betreuung der pflegebedürftigen Person: Diese Kosten gingen und gehen stets zulasten der Patienten.

Wird ein Mensch stark pflegebedürftig, tritt er in ein Pflegeheim ein. Pflegeleistungen basieren auf dem Zeittarif. Dieser richtet sich nach dem Zeitaufwand, der für eine medizinische Behandlung oder Pflege benötigt wird. Die Krankenversicherer leisten einen vom Bund festgelegten Beitrag an die Kosten. In Pflegeheimen hängt dieser vom Schwergrad der Pflegebedürftigkeit ab. Dieser Pflegebedarf wird in benötigte Pflege-Minuten pro Tag übersetzt. Der Umfang liegt zwischen 20 und mehr als 220 Minuten Pflege pro Tag, die von den Krankenversicherungen übernommenen Beträge entsprechend zwischen 9 und 108 Franken pro Tag. Den Rest übernehmen der Kanton, die Gemeinden und allenfalls andere Sozialversicherungen.

Demografische Zeitbombe

Zwei Entwicklungen werden den Bereich Pflege künftig herausfordern: Erstens werden die Menschen immer älter und brauchen länger Pflege. Zweitens kommt die Baby-Boomer-Generation ins Pensionsalter; die Baby-Boomer sind den nachfolgenden Generationen zahlenmässig massiv überlegen. Mit Blick auch auf die demografische Entwicklung stellt sich die Frage: Wer zahlt künftig die «notwendige Pflege»? Experten rechnen damit, dass die Kosten für Alters-, Pflegeheime und Spitex bis in 15 Jahren mindestens um 50 Prozent steigen, einige reden von einer Verdoppelung.

Diese demografische Entwicklung stellt Pflege und Versorgung vor grosse finanzielle und organisatorische Herausforderungen.  Ausserdem zeichnet sich ab, dass Menschen so lange wie möglich zu Hause bleiben möchten. Dies zeigt die Zunahme der Spitex-Leistungen im Vergleich mit den Pflegeheimen.

Aus dem Blickwinkel der Krankenversicherer ist diese Entwicklung problematisch, weil die Tarife für die ambulante Pflege höher sind als in den Pflegeheimen.

Verhandeln für die gute Zusammenarbeit

Da die Tarife für die Pflege vom Bund festgesetzt werden, sind die Krankenversicherer in diesem Bereich als Verhandlungspartner für Administrativ-Verträge tätig. Sie regeln, wie die Krankenversicherer und die Pflegeheime zusammenarbeiten. Die Qualität der Leistungen in der Pflege wird noch nicht genügend erfasst. Hier besteht Handlungsbedarf.

Ansprechpartner

Weiterführende Infos

BAG: Pflegefinanzierung

11.04.2022
Communiqué

Kanton Nidwalden und Krankenversicherer einigen sich auf einvernehmliche Lösung für die Vergütung von Pflegematerialien

Der Kanton Nidwalden und die santésuisse-Tochter tarifsuisse ag haben sich bezüglich Abgeltungen für Pflegematerialkosten der Jahre 2015 bis 2017 geeinigt: Der Kanton Nidwalden beteiligt sich pauschal mit rund 250’000 Franken an den Pflegematerialkosten der sieben Nidwaldner Pflegeheime. Im Gegenzug kommen die Krankenversicherer dem Kanton entgegen. So konnte gemeinsam mit den Pflegeheimen des Kantons Nidwalden, vertreten durch Curaviva Nidwalden eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die diese Restanz aus der Vergangenheit bereinigt. Damit konnte in der Zwischenzeit mit drei Kantonen eine Lösung gefunden werden. tarifsuisse ag erwartet, dass auch andere Kantone ihre Verantwortung als Restfinanzierer wahrnehmen.


08.10.2021
infosantésuisse-Artikel

Alter beeinflusst Kostenwachstum nur bedingt

Je älter eine Gesellschaft, desto höher die Gesundheitskosten. Wird über die Prämienlast in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) diskutiert, ist dieses Argument oft zu hören. Doch: Stimmt es auch? santésuisse hat den Einfluss des Faktors Alter untersucht und ist dabei zu überraschenden Erkenntnissen gelangt. Details bietet die neue Sonderpublikation «Gesundheitskosten während der Pandemie: Schweiz und Kantone im Vergleich»


01.12.2020
Communiqué

Ständerat hält Druck stand und entscheidet im Interesse der Prämienzahler

Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das zeigt uns die laufende Coronakrise eindrücklich. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege sind ein gutes Ausbildungsangebot sowie praktikable Möglichkeiten für den Quer- oder Wiedereinstieg zentral. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Der Ständerat hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen und hält an seiner bisherigen Position fest: Wenn die Pflegenden zusätzliche Leistungen ohne ärztliche Anordnung selbstständig abrechnen möchten, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.


09.10.2020
Vernehmlassung

Kanton Zug: Pflegeheimplanung 2021 – 2025

santésuisse stimmt der Pflegeheimplanung 2021 – 2025 des Kantons Zug zu. Für die kommenden fünf Jahre verzichtet der Regierungsrat richtigerweise auf eine Erhöhung der Anzahl Pflegebetten und damit auf unnötige Überkapazitäten. Er stützt sich dabei auf die Bedarfsprognose des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan. Hingegen verpasst der Regierungsrat die Gelegenheit, in seiner Vorlage auf die interkantonalen Patientenströme oder auf ein mögliches Koordinationspotential mit anderen Kantonen im Sinne einer überregionalen Planung einzugehen, welche zu mehr Effizienz in der Pflegeversorgung führen würde.


02.06.2020
Brennpunkt-Artikel

Herausforderung Demografie

In den kommenden Jahren wird die Zahl älterer Menschen zunehmen und damit wird auch der Bedarf an Pflegeleistungen wachsen. Der Fokus der Pflegepolitik muss deshalb auf der langfristigen Sicherung der Versorgung liegen. Die einseitige Förderung der diplomierten Pflegefachleute löst das Problem nicht.


28.05.2020
Brennpunkt

Brennpunkt Gesundheitspolitik Nr. 02/2020

Klare Zuständigkeiten - Ein Ja zur Kostendämpfung - Herausforderung Demografie


26.05.2020
Communiqué

Entscheid im Sinne der Prämienzahler statt teure Sonderlösung

Die Pflege ist für ein funktionierendes Gesundheitswesen zentral, das hat auch die Coronakrise gezeigt. Für eine langfristig gesicherte und qualitativ hochstehende Pflege steht deshalb die Finanzierung im Vordergrund. Eine Besserstellung der Pflegefachleute ist vor diesem Hintergrund unnötig, teuer und gefährlich. Die Gesundheitskommission des Ständerats hat beim Gegenentwurf zur Pflegeinitiative Vernunft walten lassen: Wenn die Pflegenden ihre Leistungen selbstständig abrechnen wollen, brauchen sie eine Vereinbarung mit den Krankenversicherern.


22.04.2020
infosantésuisse-Artikel

Kostentreibende Ungleichbehandlung

Zur Ermittlung des Pflegebedarfs kommen in Schweizer Pflegeheimen derzeit drei verschiedene Informatiklösungen zum Einsatz. Dies sorgt für eine Ungleichbehandlung der Patienten und verursacht unbegründete Mehrkosten zulasten der Prämienzahlenden. Eine Vereinheitlichung tut not.


26.03.2020
Vernehmlassung

Kanton Freiburg: Stellungnahme von santésuisse zur Planung der Langzeitpflege 2021 – 2025

Aus einer Gesamtkostensicht begrüsst santésuisse die angestrebte Verlagerung von leichten Pflegefällen vom Pflegeheim in den ambulanten Bereich. Im Bericht fehlt die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der auf den 1. Januar 2020 erfolgten Anpassung der Beiträge im Pflegeheim und bei Spitex-Organisationen/Pflegefachpersonen. Weiter sollten die Bedarfsprognose und die entsprechende Bettenplanung dem Umstand Rechnung tragen, dass ältere Menschen immer länger selbständig bleiben und später hilfs- und pflegebedürftig werden. Ausserdem sollte ein mögliches Koordinationspotenzial beim Bettenangebot mit anderen Kantonen, namentlich dem Kanton Bern, dargestellt werden.


04.09.2019
Vernehmlassung

Kanton Glarus: santésuisse begrüsst das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG)

santésuisse begrüsst das neue Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG).


13.08.2019
Vernehmlassung

19.401 - Parlamentarische Initiative "Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität"

19.401 - Parlamentarische Initiative "Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität"


21.12.2018
Vernehmlassung

Stossrichtung zur Kostendämpfung stimmt – weitere Massnahmen zugunsten der Prämienzahler sind nötig

santésuisse unterstützt zu grossen Teilen das vom Bundesrat geschnürte erste Massnahmenpaket zur Dämpfung des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen. Allerdings sind Anpassungen notwendig, damit das Ziel der Kostendämpfung tatsächlich erreicht werden kann.


02.11.2018
Vernehmlassung

santésuisse lehnt Verordnungsanpassung bei den Pflegebeiträge und der Pflegebedarfsermittlung ab

santésuisse lehnt den Vorschlag des EDI zur Anpassung der Pflegebeiträge und der Pflegebedarfsermittlung ab. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistet einen fixen Beitrag an die Pflegekosten, die Patientenbeteiligung ist klar definiert und maximal begrenzt, die Restfinanzierung übernehmen die Kantone. santésuisse sieht daher keinen Nutzen, die Beitragssätze für ambulante Pflege zu senken und diese gleichzeitig für die stationäre Pflege zu erhöhen. Die Anpassung der Beitragssätze in Art. 7a KLV widerspricht zudem dem Willen des Gesetzgebers und verstösst gegen den Grundsatz der Kostenneutralität gemäss KVG. Die vom EDI vorgeschlagene Anpassung würde die Prämienzahlerinnen und –zahler um nahezu 100 Millionen Franken zusätzlich belasten. Dabei trägt die Krankenversicherung bereits heute den Hauptanteil der Kosten der Langzeitpflege. Den Vorschlag des EDI für erweiterte Kompetenzen des Pflegepersonals lehnt santésuisse ebenfalls ab, weil eine Mengenausweitung zu befürchten ist. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 9. März 2018 für die Ablehnung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» ausgesprochen. santésuisse lehnt es deshalb ab, zentrale Elemente der Initiative auf dem Verordnungsweg einzuführen, bevor das Parlament und das Stimmvolk Gelegenheit hatten, sich dazu zu äussern.


Ansprechpartner

Weiterführende Infos

BAG: Pflegefinanzierung