
Psychiatrie
Neue Tarifstruktur für Psychiatrische Kliniken ab 2018
Nebst den Aufenthalten in Akutspitälern und Rehabilitationskliniken werden seit dem 1. Januar 2012 auch stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken nach den Regeln der neuen Spitalfinanzierung vergütet. Eine schweizweit einheitliche Tarifstruktur wird 2018 eingeführt.
Die Krankenversicherer vergüten jährlich stationäre psychiatrische Behandlungen im Umfang von über 700 Mio. CHF. Wie bei allen stationären Behandlungen beteiligt sich der Wohnkanton anteilmässig an den Kosten für psychiatrische Behandlungen. Der Anteil für psychiatrische Behandlungen entspricht einem Anteil von rund 11 Prozent gemessen an allen stationären Behandlungen.
Im Gegensatz zum akutsomatischen Bereich werden die Behandlungen in psychiatrischen Kliniken mit Tagespauschalen vergütet. Eine schweizweit einheitliche Tarifstruktur, welche die SwissDRG AG entwickelt hat, wird 2018 eingeführt. Als Mitglied des Verwaltungsrates und diverser Arbeitsgruppen nimmt santésuisse Einfluss auf die Pflege und Weiterentwicklung der Tarifstruktur.
Im Rahmen des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) setzt sich santésuisse als eine der vier Trägerorganisation für eine transparente Publikation der definierten Qualitätsindikatoren ein. Der ANQ misst und publiziert die Qualität der über 60 psychiatrischen Kliniken.