21.11.2019
Newsletter der Pensionskasse
Die vom Bundesrat am 20. November 2013 beschlossene Übergangsverordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) schreibt den Pensionskassen vor, ab dem 1. Januar 2015 an den Generalversammlungen schweizerischer Unternehmen teilzunehmen, die sie in ihren Depots als Anlagen halten und im Sinne der Versicherten ihre Stimme abzugeben.
18.10.2019
Newsletter der Pensionskasse
Die Zinsen auf der ganzen Welt sind seit längerem rückläufig und haben ein sehr tiefes Niveau erreicht. Ein Ende ist noch nicht in Sicht. Die Europäische Zentralbank hat im September 2019 sogar erneut eine Lockerung ihrer Geldpolitik angekündigt. Die Schweizerische Nationalbank senkte darauf ihre Inflationsprognosen, verzichtete aber vorläufig auf eine weitere Senkung des Leitzinses.
20.11.2018
Newsletter der Pensionskasse
Die PK KVO hat insgesamt Aktien von 21 schweizerischen Unternehmen in ihren Anlagen. Einmal jährlich ist die Pensionskasse verpflichtet, die Ver-sicherten und Rentner über das Stimmverhalten zu orientieren. Dabei ist nur bekannt zu geben, wenn man abweichend zu den Anträgen des Verwaltungs-rates abgestimmt (dagegen oder Enthaltungen) hat.