Krankenversicherer
Die Rolle der Schweizer Krankenversicherer
Die schweizerischen Krankenversicherer garantieren der Bevölkerung den notwendigen Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Sie sind sowohl Versicherer für die obligatorische Krankenpflege- und Taggeldversicherung wie auch für Zusatzversicherungen nach Wahl der Versicherten. Rund zwei Fünftel aller Gesundheitsausgaben in der Schweiz werden durch die obligatorische Krankenversicherung finanziert.
Die Krankenversicherer schliessen Verträge mit Leistungserbringern (Spitäler, Ärzte, Apotheker, Pflegeheime, Spitex usw.) ab. In den Verhandlungen streben sie qualitativ gute Leistungen zu angemessenen Preisen an. Mit ihren Statistiken und mit dem vom Gesetzgeber erwünschten Datenaustausch erschliessen die Krankenversicherer wichtige Informationsquellen für eine bedarfsgerechte Planung und Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens. Von den 59 Krankenversicherern ist die Mehrheit nicht gesamtschweizerisch tätig.
Die Versicherungsleistungen aller Krankenversicherer betragen gemäss BAG-Zahlen für 2014 rund 29 Milliarden Franken pro Jahr. Die Krankenversicherer weisen mit rund 4.9 Prozent der Ausgaben tiefe Verwaltungskosten aus, tiefere als die Unfallversicherer und vor allem die privaten Versicherungsgesellschaften.
Die Krankenversicherer – und somit auch die santésuisse-Gruppe – verstehen sich als Treuhänder der Versicherten: Durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Vertragsverhandlungen, Rechnungskontrolle der erbrachten medizinischen Leistungen, Auslandspreisvergleichen im Medikamentenbereich, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Tarifcontrolling bei Leistungserbringern tragen sie dazu bei, dass der Kostenanstieg in der Grundversicherung gedämpft wird.
Wichtiger Ausbildner und Arbeitgeber
Die schweizerischen Krankenversicherer bieten eine Vielzahl von interessanten und vielfältigen Arbeitsplätzen. Sie sind bedeutende Arbeitgeber in unserem Land. Sie sind Teil der rund 5.1 Prozent Beschäftigten im Schweizer Gesundheitswesen. santésuisse trägt dazu bei, indem Jahr für Jahr rund 80 Lehrlinge ausgebildet werden.
Welche Leistungen werden durch die Grundversicherung abgedeckt?
Die obligatorische Grundversicherung OKP zeichnet sich durch einen umfassenden Leistungskatalog aus, der das Schweizer Krankenversicherungs- und Gesundheitsversorgungssystem zu einem der weltweit führenden macht.
Die Versicherungsleistungen der Krankenversicherer sind in den gesetzlichen Grundlagen umschrieben und umfassen im Einzelnen:
- Untersuchungen und Behandlungen von Ärzten und Chiropraktoren
- Vom Arzt verordnete Leistungen anderer anerkannter Leistungserbringer
- Behandlung und Pflege im Spital
- Pflegemassnahmen zuhause (Spitex) oder im Pflegeheim
- Ärztlich verordnete Produkte, Analysen, Arzneimittel
- Leistungen bei Mutterschaft
- Zahnärztliche Behandlung (in der Grundversicherung eingeschränkt auf schwere, nicht vermeidbare Zahnerkrankungen)
- Beiträge an Badekuren, Transport und Rettungskosten
- Behandlungen im Ausland (im Notfall)
- Definierte Leistungen medizinischer Prävention
Die Krankenversicherer legen grossen Wert auf eine umfassende Beratung und Betreuung ihrer Versicherten. Versicherte und Patienten sollen durch Information in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden. Gesundheit erhalten und fördern kommt vor Krankheiten heilen.
Mit ihrem Angebot an alternativen Versicherungsmodellen (Managed Care, z.B. HMO, Hausarztmodelle u.ä.) fördern die Krankenversicherer Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlungen. Die Versicherten profitieren zusätzlich von einer Prämienreduktion.
Die Zusatzversicherungen decken insbesondere die Kosten für die Halbprivat- und Privatabteilung im Spital und erbringen weitere Leistungen, welche durch die obligatorische Grundversicherung nicht gedeckt sind. Mit ihrem Angebot an Zusatzversicherungen kommen die Krankenversicherer persönlichen Wünschen und individuellen Bedürfnissen ihrer Kunden nach und sorgen für einen optimalen Versicherungsschutz.
Freizügigkeitsabkommen unter den Krankentaggeld-Versicherern gültig ab 01.01.2006
In der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung ist seit dem 1. Januar 2006 eine neue Version der Freizügigkeitsabkommen in Kraft. Das bisherige Freizügigkeitsabkommen vom 1. Januar 2002 zwischen dem SVV und santésuisse wurde auf den 31. Dezember 2006 gekündigt.
Abkommen betreffend Vorleistungspflicht in der Krankenversicherung nach VVG
Bei Schadenereignissen mit Körperschaden ist es oft unklar, ob Folgen eines Unfalles, einer Berufskrankheit oder einer anderen Krankheit vorliegen. Diese Qualifikation ist aber entscheidend für die Frage, ob die Unfall- oder die Krankenversicherung leistungspflichtig ist.
Für die Sozialversicherer sind die Vorleistungs- und Rückerstattungspflichten beispielsweise im Krankenversicherungsgesetz (KVG), im Unfallversicherungsgesetz (UVG) oder im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) geregelt. Analoge Bestimmungen für die private Krankenversicherung fehlen aber. Diese fehlende Koordination kann dazu führen, dass Geschädigte lange auf ihre Leistungen warten müssen. Zum Schutz der Geschädigten haben sich die Krankenversicherer und die privaten Versicherer entschlossen, diesen Kompetenzkonflikt (niemand fühlt sich zuständig) zugunsten der Geschädigten zu lösen. Entsprechend wurde das Abkommen betreffend die Vorleistungspflicht in der Krankenversicherung nach VVG vereinbart. Es umschreibt die Vorleistungspflicht bis zur endgültigen Klärung.
Dem Abkommen können sich alle Versicherungsgesellschaften anschliessen, die in der Schweiz in den Branchen Krankenversicherung oder Unfallversicherung tätig sind. Die Suva ist dem Abkommen ebenfalls beigetreten. Das Abkommen ist kartellrechtlich unproblematisch, weil es ausschliesslich der Koordination und der Vereinfachung der Leistungserbringung dient.
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