Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen (STAR)

Consultation
13.03.2015

santésuisse äussert sich zur geplanten Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (STAR) wie folgt:

Mit der Strategie Antibiotikaresistenzen legt der Bund ein umfassendes Dokument vor, welches die Komplexität der Materie und die Breite involvierter Bereiche und Institutionen reflektiert. santésuisse begrüsst den Ansatz einer ganzheitlichen und vernetzten Strategie und die ihr zugrunde liegende Zusammenarbeit verschiedenster Organe und Fachgruppen.

Die bereichsübergreifende Überwachung der Resistsenzlage und des Antibiotikaverbrauchs stellt sicher eine wichtige Grundlage zur Ausformulierung geeigneter Massnahmen dar. Das Papier verweist im weiteren auf die Bedeutung der Prävention von Infektionen, der verbesserten Diagnostik zur Unterscheidung zwischen viralen und bakteriellen Infekten, den sachgemässen Einsatz der Medikamente und fordert verbindliche Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika.

Der Weiterausbau der Überwachung von Resistenzlage und Gebrauch von Antibiotika dient dem Ziel eines wirksamen und vernünftigen Gebrauchs unserer Mittel. Dies, wie auch die Bestrebungen zur Qualitätsverbesserung, entspricht Anliegen, welche unsere Versicherer seit langem vertreten. So hat sich santésuisse aktiv an den Qualitätsmessungen NOSO beteiligt und wirkt bei Qualab mit.

Weiter begrüssen wir, dass Kriterien für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Antibiotika erarbeitet und regelmässig aktualisiert werden sollen. Insbesondere der formulierte Anspruch, dass diese dann auch konsequent umgesetzt werden sollen, wird von santésuisse positiv zur Kenntnis genommen. Im Sinne der Strategie fehlt es momentan an Angaben, wie diese Absicht konkret umgesetzt werden soll.

Die Förderung respektive Forderung von Konzepten zur Infektionskontrolle für stationäre Einrichtungen ist zu begrüssen. (3.4.2) Dieses Anliegen kann als Teil der Qualitätsmassnahmen und der Qualitätskontrolle aufgenommen werden.

Bezüglich der Förderung von Forschung in diesem Bereich ist es korrekt, dass der Bund primär für gute Rahmenbedingungen sorgt (3.8.2). Zudem unterstützen wird, dass der Bund bei der Umsetzung der Massnahme prüfen will, wie die Verwendbarkeit der Daten (z.B. durch Anonymisierung oder Vertraulichkeitserklärungen) für diejenige Forschung, welche die Gesundheit der ganzen Bevölkerung betrifft, verbessert werden kann. Argumente des Datenschutzes, welche weitere Bereiche der Versorgungsforschung relevant behindern, sind gezielt in Abwägung zum Aspekt des Persönlichkeitsschutzes anzugehen.

Zur Finanzierung der mit der Umsetzung der Strategie erbrachten Aufwendungen äussert sich das Papier nicht konkret. santésuisse fordert, dass der Verband rechtzeitig in die Diskussion involviert wird entsprechend der Aussage: „Die Finanzierungsmodalitäten sollen gestützt auf die oben erwähnten Grundsätze zusammen mit den Kantonen und den interessierten Akteuren und Organisationen im Rahmen der Umsetzungsplanung geklärt werden.“ Insbesondere sollten die im Rahmen der Umsetzungsplanung zu konkretisierenden Massnahmen nach Meinung der Krankenversicherer zwingend gewisse Kontrollen der Vertrauensärzte im Rahmen der Zweckmässigkeit und der Wirksamkeit beinhalten.


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