Nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

Consultation
25.09.2015

santésuisse stellt fest: Prävention ist nicht Aufgabe der obligatorischen Krankenversicherung!

Obschon santésuisse die Zielsetzung einer «besseren Gesundheit» unterstützt, steht santésuisse der Verwendung von zusätzlichen Prämiengeldern für die Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten sehr kritisch gegenüber. Gesundheitsförderung und Prävention ist Aufgabe der öffentlichen Hand und ist daher von Bund und Kantonen zu finanzieren.

Vergütung von Präventionsleistungen führt zu einem sicheren Kostenanstieg
Die Strategie hat das Potenzial, Präventionsleistungen systematisch ins Gesetz (KVG) respektive in den Spezialerlass (KLV) aufzunehmen, was einen sicheren Kostenanstieg in der Grundversicherung bewirkt. Die geplanten Fachgremien, die Operationalisierung der WZW-Kriterien sowie die klare Absicht, vermehrt auf die Finanzierung durch die obligatorische Krankenversicherung zurückzugreifen, ebnen aus Sicht der Krankenversicherer ohne Zweifel den Weg, vermehrt Massnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention über die Grundversicherung zu vergüten. Eine weitere Erhöhung der Prämienlast durch die Vergütung von Präventionsmassnahmen durch die obligatorische Krankenversicherung lehnen die Krankenversicherer nachdrücklich ab. Dazu fehlt aus heutiger Sicht die gesetzliche Grundlage. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung versichert das Risiko der Krankheit und ist nicht zuständig für Prävention. Ausnahmen von dieser Regel sind gegenwärtig im Spezialerlass KLV geregelt.

Abschätzung der Kostenfolgen fehlt
Die Strategie erhebt den Anspruch, möglichst alle Aspekte der Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten unter einer Dachstrategie zu vereinigen. Es fehlt aber eine vollständige Erfassung der Ausgangslage, der internationale Vergleich sowie eine klare Priorisierung, um die heute in diversen Fonds vorhandenen Präventionsgelder optimiert und zielorientiert einzusetzen. Es fehlt zudem die nachhaltige Verankerung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Strategie. Die Strategie soll von allen Akteuren – zwingend aber, wenn öffentliche Gelder verwendet werden – entlang den WZW-Kriterien umgesetzt werden. Zentrale Fragen für die Krankenversicherer – wie das Ausmass der Kostenfolgen oder die Auswirkungen auf die Prämienlast der Versicherten – bleiben unbeantwortet.

 


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