santésuisse lehnt insgesamt den Spitalplanungsbericht 2015 mangels ausreichend vorhandener Beurteilungsgrundlagen ab und hält dabei folgendes fest:
B. Akutsomatik
Ziff. 2 Bedarfsanalyse
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 16. Mai 2014.
Ziff. 3.1 Generelle Anforderungen
Es fehlt die generelle Anforderung der Datenlieferung von Kosten- und Leistungsdaten an die SwissDRG AG zwecks Tarifentwicklung und an die Krankenversicherer zwecks Tarifverhandlungen. In diesem Sinne bitten wir um Aufnahme einer solch wichtigen Bestimmung.
Ziff. 3.1.1 Qualitätsanforderungen im Rahmen der Beurteilungskriterien
Wir stellen fest, dass das zentrale Kriterium der Ergebnisqualität keine Anforderung darstellt. Wir bitten um Aufnahme des entsprechenden Kriteriums.
Ziff. 3.1.2 Wirtschaftlichkeitskriterium
Für die Krankenversicherer ist das Kriterium der Entwicklung der eigenen KVG-Leistungskosten von hoher Wichtigkeit. Der Bericht sollte deshalb präziser beschreiben, wie der Kanton Freiburg dieses Kriterium im Rahmen seiner Auswertungen einbezogen hat.
Ziff. 4.1.1.1 Qualitätsanforderungen im Rahmen des Ausschreibungsverfahren
Der Bericht hält fest, dass alle Spitäler die Qualitätsanforderungen mehr als erfüllen. Für santésuisse ist dies ohne Erhebung der Ergebnisqualität und ohne einen diesbezüglichen inner- und ausserkantonalen Vergleich in keiner Art und Weise nachvollziehbar.
Ziff. 4.1.1.2 Wirtschaftlichkeitsanforderungen
Der Kanton Freiburg erachtet alle untersuchten Spitäler als wirtschaftlich ohne einen Vergleich mit ausserkantonalen Spitälern vorgenommen zu haben. Zudem beschreibt der Bericht das Vorgehen nur ansatzweise und die Sicherheitsmarge von 15% wurde sehr konservativ gewählt.
C. Spezialisierte Palliative Care
D. Rehabilitation
E. Psychiatrie
santésuisse kann aus dem Bericht nicht erkennen, inwiefern die untersuchten Einrichtungen die Anforderungen betreffend Wirtschaftlichkeit und Qualität erfüllen.