
Berufsprüfung
Berufsprüfung zum Krankenversicherungsfachfrau/-mann
Die Berufsprüfung findet vom Montag, 9. Mai bis Donnerstag, 12. Mai 2022 statt.
Die Berufsprüfung (BP) führt zur/zum Krankenversicherungsfachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis. Durch die Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob Kandidatinnen und Kandidaten in der sozialen Krankenversicherung sowie in den angrenzenden Fachgebieten über umfassende Kenntnisse und deren praxisorientierte Anwendungen verfügen.
Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
- Krankenversicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis
- Krankenversicherungsfachmann mit eidgenössischem Fachausweis
Zulassung
Auszug aus dem Reglement Art. 3:
3.31 Zur Prüfung wird zugelassen, wer
über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau/Kaufmann der Branche santésuisse verfügt und eine zweieinhalbjährige Berufspraxis in der Krankenversicherung nach KVG nachweist;
oder
- über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis einer dreijährigen Grundbildung oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. anerkanntes Diplom einer Handelsmittelschule, eidgenössische Matura) verfügt und eine Berufspraxis von dreieinhalb Jahren nach Abschluss der Lehr- oder Studienzeit nachweist, wovon mindestens zwei Jahre in der Krankenversicherung nach KVG absolviert sein müssen.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungspauschale nach Ziff. 3.41.
3.32 Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das SBFI.
3.33 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.
Daten / Ort
9. Mai - 12. Mai 2022 in Olten
Die eidg. anerkannten Prüfungen sind nicht fester Bestandteil der Lehrgänge.
Anmeldung
Die Anmeldung ist mit einem speziellen Anmeldeformular dem Sekretariat der Abteilung Bildung einzureichen. Dieses ist nach Ausschreibung der Prüfung im «infosantésuisse» beim Sekretariat Bildung erhältlich oder wird an einem Seminar des Lehrganges verteilt.
Die Teilnehmenden sind für die Anmeldung selber verantwortlich. Anmeldeschluss: 10. Januar 2022
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die allgemeinen Bedingungen zu den eidgenössischen Prüfungen.
Zulassungsbedingungen
Massgebend sind die Zulassungsbedingungen gemäss der zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung kann beim Sekretariat der Abteilung Bildung santésuisse bezogen werden.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungskommission. Massgebend ist die Erfüllung der Bedingungen zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginns.
Allgemeines
santésuisse übernimmt keine Vorabklärungen betreffend Zulassung zur Prüfung. Der Anmeldung sind die notwendigen Ausweise/Bestätigungen beizulegen resp. sie sind durch die Kandidaten zu beschaffen. Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist.
Abschluss
Die Prüfungsteilnehmenden werden schriftlich über das Prüfungsergebnis nach der Notenkonferenz der Prüfungskommission informiert. Wer die Prüfung besteht, erhält den Eidg. Fachausweis Krankenversicherungs-Fachfrau/Fachmann vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache jedes Teilnehmers. Risiken während des Studiums und während der Prüfungen sind von den Teilnehmern selbst zu versichern.
Kosten
1'050.- CHF
Fachausweisfeier 2021
Die Kranken- und Sozialversicherungsbranche bekommt Verstärkung: 38 neugekürte Krankenversicherungsfachfrauen und -Fachmänner durften anlässlich der diesjährigen Feier im Landhaus in Solothurn ihren Fachausweis entgegennehmen.