Qualifikationsverfahren

Die Überprüfung erfolgt im Qualifikationsverfahren (QV). Darunter versteht man in der Berufsbildung alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung definierten Handlungskompetenzen verfügt.
Qualifikationsprofil
Das Qualifikationsprofil legt fest, über welche Qualifikationen Kaufleute EFZ Kranken- und Sozialversicherungen verfügen müssen, um den Beruf kompetent ausüben zu können. Es enthält das Berufsbild, beschreibt die zu erwerbenden Handlungskompetenzen und das Anforderungsniveau. Es ist die Grundlage für die Gestaltung des Qualifikationsverfahrens.
Qualifikationsprofil Kauffrau EFZ / Kaufmann EFZ
Qualifikationsverfahren nach Bildungsverordnung 2023
Das betriebliche Qualifikationsverfahren am Ende der Lehrzeit umfasst eine praktische Arbeit. Diese branchenspezifische Fallarbeit als mündliche Prüfung umfasst alle Handlungskompetenzen und dauert 50 Minuten. Grundlage für die Fallarbeit bildet das Portfolio der lernenden Person.
Die Note im Qualifikationsbereich praktische Arbeit ist eine Fallnote, d.h. die Kandidaten müssen in diesem Qualifikationsbereich mindestens die Note 4,0 erreichen.
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