Qualifikationsverfahren

Die Überprüfung erfolgt im Qualifikationsverfahren (QV). Darunter versteht man in der Berufsbildung alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung definierten Handlungskompetenzen verfügt.
Qualifikationsprofil
Das Qualifikationsprofil legt fest, über welche Qualifikationen Kaufleute EFZ Kranken- und Sozialversicherungen verfügen müssen, um den Beruf kompetent ausüben zu können. Es enthält das Berufsbild, beschreibt die zu erwerbenden Handlungskompetenzen und das Anforderungsniveau. Es ist die Grundlage für die Gestaltung des Qualifikationsverfahrens.
Qualifikationsprofil Kauffrau EFZ / Kaufmann EFZ
Qualifikationsverfahren nach Bildungsverordnung 2023
Das betriebliche Qualifikationsverfahren am Ende der Lehrzeit umfasst eine praktische Arbeit. Diese branchenspezifische Fallarbeit als mündliche Prüfung umfasst alle Handlungskompetenzen und dauert 50 Minuten. Grundlage für die Fallarbeit bildet das Portfolio der lernenden Person.
Die Note im Qualifikationsbereich praktische Arbeit ist eine Fallnote, d.h. die Kandidaten müssen in diesem Qualifikationsbereich mindestens die Note 4,0 erreichen.
Qualifikationsverfahren nach Bildungsverordnung 2012
Die Prüfungsaufgebote für die Lehrabschlussprüfungen 2025 der Ausbildungsbranche santésuisse sind hier aufgelistet:
Prüfungspläne
Prüfung in deutscher Sprache:
Bern
13.05.2025: mündlich
04.06.2025: mündlich und schriftlich
Luzern/Sursee
14.05.2025: mündlich
04.06.2025: mündlich und schriftlich
Zürich
20.05.2025: mündlich
21.05.2025: mündlich
04.06.2025: mündlich und schriftlich
Examen en langue française
Lausanne
04.06.2025: écrit
04.06.2025: oraux
06.06.2025: oraux
10.06.2025: oraux
Sion
Esame in italiano:
Bellinzona
14.05.2025 e 04.06.2025: orale e scritto
Wegleitungen
Mündliche Prüfung (Deutsch)
Schriftliche Prüfung (Deutsch)
Merkblatt
Handbuch der Schweizer Kranken-und Unfallversicherung 2025 (Deutsch)
Prüfungssekretariat gksv
Ihre Ansprechpartnerin





