Telefonwerbung

Informationen und Hilfestellung betreffend unseriösen Vermittlern: Grundsätzlich sind Krankenkassenberater sehr hilfreich. Allerdings nur, wenn sie seriös vorgehen. Wir erhalten immer wieder Meldungen, dass Telefonwerbung betrieben wird, leider oft auf eine unhöfliche, respektlose, aufdringliche und sogar aggressive Art und Weise.

Das tut uns leid, wir verstehen Ihren Missmut sehr gut. Gerne geben wir Ihnen nachstehend einige Informationen und Hilfestellungen zu diesem Thema, wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass wir keine persönlichen Antworten verschicken.

  • Oft geben die Anrufer vor, im Namen von irgendwelchen Fantasieorganisationen wie z. B. „Audit Santé“ oder sogar im Auftrag von santésuisse zu arbeiten, was selbstverständlich nicht der Wahrheit entspricht.

  • santésuisse beauftragt keine Vermittler und verkauft keine Versicherungspolicen.

  • santésuisse ist nicht im Besitz von Ihren persönlichen Daten, diese sind ausschliesslich bei Ihrer Krankenkasse.

  • Oft werden diese Anrufe aus einem Call-Center im Ausland getätigt, auf Ihrer Telefonanzeige sehen Sie jedoch eine Schweizer Telefonnummer. Sinn und Zweck dieser Call-Center ist es, Sie mit Themen wie Prämienrabatt /-verbilligung für „bestimmte Kunden“, Bonus aufgrund von einer speziellen Altersgruppe, Rückzahlungen auf letzte Jahresprämie etc., Umfrage, bzw. Statistik, zu ködern, damit ein Besuchstermin bei Ihnen vereinbart werden kann. Dies sollten Sie unbedingt vermeiden.

Gemeinsames Vorgehen der Branchenverbände santésuisse und curafutura gegen unwillkommene Vermittlertätigkeiten (Communiqué)

Am 24. Januar 2020 haben die Verbände curafutura und santésuisse erstmals gemeinsam die Branchenvereinbarung Vermittler unterzeichnet. Darin werden die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung sowie das Verbot der Kaltakquise verbindlich geregelt. Im Dezember 2022 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Dieses schafft die gesetzliche Grundlage, beim Bundesrat ein Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung zu stellen und die Branchenvereinbarung auf alle Versicherer in der Schweiz als anwendbar erklären zu können. Dabei hat der Gesetzgeber gefordert, dass die Regeln der Branchenvereinbarung für alle Personen Gültigkeit haben müssen, die vermittelnde Tätigkeiten ausführen, unabhängig davon, ob sie externe Vermittler sind oder im Eigenvertrieb als Arbeitnehmende beim Versicherer angestellt sind. Mit diesen Vorgaben und mit dem Ziel, die Allgemeinverbindlichkeit beantragen zu können, haben die Versicherer die Branchenvereinbarung überarbeitet. Die neue Branchenvereinbarung vom 22. März 2024 hat nun die bisherige Branchenvereinbarung abgelöst. Da dieser neuen Branchenvereinbarung Krankenversicherer beigetreten sind, die mehr als 80% der Versicherungsnehmenden der Schweiz vertreten, konnte gestützt darauf beim Bundesrat das Gesuch auf Allgemeinverbindlicherklärung gestellt werden. Der Bundesrat hat am 14. August 2024 in Anlehnung an das neue Bundesgesetz über die Versicherungsvermittlertätigkeit sowie die dazugehörige Verordnung Verstösse gegen die telefonische Kaltakquise, gegen Vorgaben betreffend die Beratungsprotokolle oder die Entschädigungsobergrenze, rechtswirksam per 1. September 2024, als allgemeinverbindlich erklärt. (Medienmitteilung des Bundesrates). Damit schafft der Bund neue aufsichtsrechtliche Kompetenzen. Verstösse gegen diese Bestimmungen können neu beim Bundesamt für Gesundheit oder der FINMA zur Anzeige gebracht werden, alle Versicherer betreffend und unabhängig davon, ob sie der Branchenvereinbarung beigetreten sind oder nicht. Überdies haben sich die Versicherer in der neuen Branchenvereinbarung verpflichtet, für Versicherte und Konsumentenorganisationen eine externe Meldestelle zur Verfügung zu stellen, bei der mögliche Verletzungen der Branchenvereinbarung via die Telefonnummer 0800 00 02 82 oder per E-Mail an info@fair-mittler.ch gemeldet werden können. Vgl. dazu www.fair-mittler.ch.

Was können Sie selber gegen lästige Anrufe tun?

  • Sterneintrag im Telefonverzeichnis vornehmen

  • Ab 1. Juli 2021 müssen alle Telekom-Anbieter ihren Kunden einen Werbeanruf-Filter anbieten, der unerwünschte Anrufe blockiert:Ähnlich wie bei einem E-Mail-Spam-Filter werden Anrufe, bei denen es sich vermutlich um illegale Werbeanrufe handelt, nicht mehr durchgestellt. Swisscom bietet bereits heute einen solchen Werbeanruf-Filter für das Festnetz und Mobilfunk-Abos  an, bei Sunrise ist der Filter für alle Kunden automatisch eingeschaltet. Ab 1. Juli 2021 werden alle Telekom-Kunden von der Blockierung von Werbeanrufen profitieren, auch solche, die heute noch nicht geschützt sind, wie zum Beispiel die Kunden von Salt, UPC oder die Prepaid-Kunden von Swisscom. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Seit 1. Januar 2021 gilt ausserdem:

    • Bisher machten sich Callcenter nur strafbar, wenn sie Telefonnummern mit Sterneintrag mit Werbeanrufen belästigten. Neu wird dieser Schutz auch auf Inhaber von Telefonnummern ausgedehnt, die keinen Eintrag im Telefonbuch haben (zum Beispiel Handy-Nummern).

    •  Auch Profiteure von illegalen Werbeanrufen können belangt werden: Neu werden nicht nur Callcenter, die den Sterneintrag missachten, bestraft, sondern auch Unternehmen, die von solchen Anrufen profitieren, zum Beispiel Krankenkassen und Versicherungen.

  • Grundsätzlich gilt: zeigen Sie sich am Telefon sehr skeptisch, stellen Sie einige präzise Fragen, zum Beispiel:

  1. Woher haben Sie meine Telefonnummer?

  2. Falls Ihre Nummer ein Sterneintrag im Telefonverzeichnis hat: Warum rufen Sie mich an, trotz Sterneintrag?  Hier gelangen Sie direkt zum Beschwerdeformular beim SECO

  3. Wie ist Ihr genauer Name und wie schreiben Sie diesen?

  4. Für welche Firma arbeiten Sie, können Sie mir den Namen buchstabieren?

  5. Auf welche direkte Nummer kann ich Sie zurückrufen, ich will mir das notieren und Sie dann gleich mal anrufen.