Lehrgang zur Berufsprüfung
Krankenversicherungsfachperson mit eidgenössischem Fachausweis
Der Lehrgang vermittelt vertieftes Fachwissen mit Fokus in der Krankenversicherung sowie in der Privatversicherungs- und Sozialversicherungsmaterie. Die Teilnehmenden setzen sich mit anspruchsvollen Leistungsfällen auseinander. Sie erlangen vertiefte Kenntnisse über sämtliche Krankenversicherungsprozesse und setzen sich auch intensiv mit weiteren Sozialversicherungen auseinander.
Zulassung
Auszug aus dem Reglement Art. 3 (Gültig ab ca. Herbst 2024):
3.31 Zur Prüfung wird zugelassen, wer
über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kauffrau/Kaufmann der Branchen santésuisse respektive Kranken- und Sozialversicherungen oder Privatversicherung verfügt und eine Berufspraxis von mindestens zweieinhalb Jahren in der Krankenversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) nachweist;
oder
über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation und eine Berufspraxis von mindestens dreieinhalb Jahren, wovon mindestens zwei Jahre in der Krankenversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) nachweist.
Zielgruppe
- Fachpersonen mit Spezialaufgaben
- Fachpersonen, die einen Qualifikationsnachweis (Fachausweis) benötigen
- Fachpersonen die den nächsten Karriereschritt in der Krankenversicherung planen
Voraussetzungen
Mehrjährige Praxis in der Krankenversicherung oder gleichwertige Voraussetzung.
Lernziele
- Sie sind in der Lage Beratungen, Beurteilungen und Schadenregulierungen bei Krankenversicherern sowie Sozial- und Privatversicherern durchzuführen.
- Sie kennen sich in anspruchsvollen Leistungsfällen im Krankenversicherungsbereich bestens aus und sorgen damit für die korrekte Abwicklung von Versicherungsprozessen.
- Sie können mit beteiligten Versicherungen und Behörden Leistungen koordinieren und wenden die gesetzlichen Bestimmungen an.
Inhalte
- Modul A: Grundlage und Beratung
Beraten von Kundinnen und Kunden von Krankenversicherungen.
Versicherungspflicht, Ausnahmen und Sistierungen, besonderen Versicherungsformen, Abschluss und Wechsel von Versicherungen nach KVG sowie VVG, Finanzierung.
- Modul B: Leistungen
Bearbeiten von Leistungsansprüchen von Kundinnen und Kunden von Krankenversicherungen.
Leistungsansprüche prüfen, Kostenbeteiligung, Rechnungsprüfung, beantworten Fragen zu Leistungsabrechnungen, Wirtschaftlichkeit.
- Modul A+B: Bilaterale
Internationale Dimension der Module A und B, Umsetzung der Versicherungspflicht und des Leistungsanspruchs, u. a. im Zusammenhang mit internationalen Abkommen.
- Modul C: Koordination
Koordinieren mit Anspruchsgruppen von Krankenversicherungen.
Zuständigkeit anderer Sozialversicherungen, Regress, Zusammenarbeit sicherstellen, Auskünfte zur Koordination.
- Modul D: Rechtsverfahren
Bearbeiten von rechtlichen Streitigkeiten im privaten und öffentlichen Recht im Bereich von Krankenversicherungen.
Einsprachen und Verfügungen erstellen, Erklären den Kundinnen und Kunden das Vorgehen, Verfahren vor zuständigen Gerichtsinstanzen.
- Modul E: Sozialversicherungen
System der sozialen Sicherheit als Teil der Sozialpolitik, Entstehung und Entwicklung, Beteiligte Akteure.
- Modul F: Taggeld
Zweck und Formen der Taggeldversicherung, Anbieter, Taggeldberechnung in der Praxis, Koordination mit anderen Versicherungen.
Kursort
Klassen in Zürich und Bern
Kursdauer
Sie haben die Wahl:
- Intensiv-Lehrgang in 2 Semestern
- Lehrgang in 3 Semestern
Kurskosten
- CHF 8'500 für Mitglieder santésuisse (inkl. CSS, Helsana, KPT)
- CHF 12'500 für Nicht-Mitglieder
Quick-Link
Bund unterstützt Prüfungsvorbereitung
Sie möchten sich mit einem Kurs auf die Berufsprüfung als Krankenversicherungsfachperson mit eidgenössischem Fachausweis vorbereiten? Der Bund unterstützt Sie dabei.
Kontakt Höhere Berufsbildung
Downloads
Flyer
» Lehrgang eidg. Fachausweis Krankenversicherungsfachperson
Lehrgangsstart Frühjahr 2024
» Kursübersicht ILG BP, Zürich
Lehrgangsstart Herbst 2024
» Kursübersicht LG BP, Bern
» Kursübersicht LG BP, Zürich
Lehrgangsstart Frühjahr 2025
» Kursübersicht ILG BP, Zürich
Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal CHF 9500, bei einer höheren Fachprüfung CHF 10'500.
Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und höhere Fachprüfungen (eidgenössisches Diplom) gibt es in jedem Berufsfeld. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister, die Informatikerin zur ICT-Managerin. Kurz: Sie qualifizieren Berufsleute für eine Fach- oder Führungsfunktion in einem Betrieb.
Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor. Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal CHF 9500, bei einer höheren Fachprüfung maximal CHF 10'500. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
- Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
- Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
- Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden. Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein. Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.
Ab wann gilt die Regelung?
Bundesbeiträge erhält, wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat. Der Kurs darf allerdings nicht bereits von kantonalen Subventionen profitiert haben.
Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Damit der Effekt nicht verpufft, muss sich die Wirtschaft wie bisher an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Nur so kommt die finanzielle Unterstützung voll und ganz den Absolvierenden zugute.
Alle Informationen zum Finanzierungsmodell unter:
www.sbfi.admin.ch
Bundesbeitrag beantragen
So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:
1. Online registrieren
Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über das Onlineportal des SBFI alle Angaben eingeben.
➜ www.sbfi.admin.ch
2. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen hochladen
Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) erhalten die Absolvierenden von ihrem Kursanbieter.
3. Prüfungsverfügung hochladen
Die Prüfungsverfügung erhalten die Absolvierenden von der Prüfungsträgerschaft.
Der Bund prüft die Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.
Links
Bundesbeiträge
Alle Informationen zu den Bundesbeiträgen für die vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen.
www.sbfi.admin.ch
SBFI Berufsverzeichnis
Verzeichnis aller eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen.
www.bvz.admin.ch
Liste der vorbereitenden Kurse
Verzeichnis aller vorbereitenden Kurse, deren Besuch zu Bundesbeiträgen berechtigen.
Liste der Kurse
Onlineportal
Beitragsgesuch einreichen.
www.sbfi.admin.ch