Die neue Verordnung zum Einführungsgesetz KVG des Kantons Zürich regelt die Durchführung der Prämienverbilligung. Bei den direkt die Krankenversicherer betreffenden Bestimmungen der neuen Verordnung fehlt aus Sicht von santésuisse der Bezug zum bewährten elektronischen Datenaustausch „Prämienverbilligung“ zwischen den Kantonen und Versicherern.