Communiqué
Ambulante Pauschalen fertiggestellt
Die solutions tarifaires suisses AG hat das ambulante Pauschalensystem finalisiert und dem Bundesrat zuhanden des BAG eingereicht. Im Hinblick auf den ambulanten Tarif der Zukunft ist das ein wichtiger Meilenstein. Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat die Tarifpartner aufgefordert, bis Ende 2023 ein Tarifwerk bestehend aus ambulanten Pauschalen und dem Einzelleistungstarif Tardoc zur Genehmigung einzureichen. Um diesen Auftrag zu erfüllen, werden die Tarifpartner die beiden Tarifwerke im Rahmen der neu gegründeten Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT AG) zu einem kohärenten Tarifsystem zusammenfügen.
Die solutions tarifaires suisses AG mit den Tarifpartnern H+ und santésuisse hat das ambulante Pauschalensystem finalisiert und am 23.12.2022 dem Bundesrat zuhanden des BAG eingereicht mit dem Ziel, den wertvollen technischen Austausch mit dem BAG weiterzuführen. In die finalisierte Version sind zahlreiche Rückmeldungen der künftigen Anwender eingeflossen, ebenso wie Kommentare des BAG, die im Rahmen des technischen Austauschs gemacht wurden. H+ und santésuisse schaffen mit den ambulanten Pauschalen die Grundlage für die Umsetzung des gesetzgeberischen Willens, Pauschalen gegenüber dem Einzelleistungstarif den Vorrang zu geben. Der Bundesrat kam diesem Auftrag am 3. Juni 2022 nach, indem er die Tarifpartner aufforderte, den TARDOC und die ambulanten Pauschalen bis zur Genehmigungsreife zu finalisieren und ein kohärentes Tarifsystem bis Ende 2023 zur Genehmigung vorzulegen.
Grundstein für den ambulanten Tarif der Zukunft
Mit der Finalisierung des ambulanten Pauschalensystems ist für den künftigen ambulanten Tarif der Grundstein gelegt. 2023 geht es darum, die beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen zu einem kohärenten Tarifsystem zusammenzufügen und dem Bundesrat bis Ende 2023 gemeinsam zur Genehmigung vorzulegen. Diese Koordination findet im Rahmen der am 15. November 2022 von allen Tarifpartnern gegründeten Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT AG) statt. Die Arbeiten dazu wurden schon aufgenommen und werden in den kommenden Monaten fortgesetzt. Zentraler Bestandteil der Koordination zwischen den beiden Tarifprodukten ist der Entscheid, für welche Leistungen in Zukunft welches der beiden Tarifwerke gelten soll.
Ambulante Pauschalen für mehr Transparenz und Kostenkontrolle
Die ambulanten Pauschalen basieren analog dem im stationären Bereich erfolgreich angewandten SwissDRG-Modell auf aktuellen und transparenten ambulanten Kosten- und Leistungsdaten. Mit Pauschaltarifen werden gleiche Leistungen immer gleich vergütet. Das schafft Transparenz für die Patienten und hilft, die Kostenentwicklung zu stabilisieren und effiziente Leistungen kostendeckend zu vergüten. Der künftige ambulante Tarif ist für das schweizerische Gesundheitswesen von hoher Bedeutung. Die Qualität der medizinischen Leistungen soll weiter auf hohem Niveau erbracht werden. Die Leistungen selbst verdienen faire Abgeltungen. Weiter erwarten die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu Recht eine Stabilisierung der Kosten – und damit der Prämienentwicklung ohne die hohe Qualität der medizinischen Versorgung zu gefährden.
Regelmässige Aktualisierung des Tarifsystems
In Zukunft ist im Rahmen der neu gegründeten OAAT AG ein ordentliches Antragsverfahren vorgesehen, über dieses sich die Anwender für die reguläre Aktualisierung und Weiterentwicklung der Tarifstruktur einbringen können. Um bereits 2023 allen Tarifpartnern die Möglichkeit für Rückmeldungen zu geben, wird die solutions tarifaires suisses AG im Frühjahr 2023 eine Konsultation durchführen. Im Sinne von Anträgen werden die Rückmeldungen beurteilt und finden – wo eine Systemverbesserung damit erreicht wird – in die reguläre Aktualisierung der nachfolgenden Tarifversionen Einfluss. Analog dem System von Swiss DRG im stationären Bereich werden auch die ambulanten Pauschalen ab 2023 in einem jährlichen wiederkehrenden Verfahren aktualisiert und datenbasiert an medizinische Entwicklungen angepasst werden können.