Communiqué
EFAS
Grosse Reform, grosse Versprechen – diese gilt es nun zugunsten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler einzulösen
Mit der Verabschiedung der einheitlichen Finanzierung für ambulante und stationäre Leistungen hat das Parlament nach 14-jähriger Beratung eine KVG-Revision verabschiedet, die die Zahlungsströme wesentlich verändert. Nun gilt es bei der Umsetzung die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler möglichst hoch zu gewichten, so dass diese von den durchaus möglichen Effizienzgewinnen tatsächlich profitieren. Denn das ursprüngliche Ziel einer langfristigen Entlastung der Prämienzahler wurde bei der nun verabschiedeten Lösung aus den Augen verloren. Insbesondere mit dem Einbezug der Pflege könnten die Prämienzahlerinnen künftig noch stärker belastet werden. Bei der Umsetzung sind die Kantone nun gefordert, die versprochenen Daten-Grundlagen zu liefern, damit dereinst die Tarife überhaupt seriös berechnet und verhandelt werden können.
santésuisse hat die einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen (EFAS) im Grundsatz stets befürwortet. Allerdings dürfen Reformen nicht den ohnehin stark belasteten Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern aufgebürdet werden.
Integration der Pflege kostet Prämienzahlerinnen und Prämienzahler Milliarden
Aufgrund der alternden Gesellschaft steigen die Kosten für die Pflege stark an. Deshalb hat das Parlament vor gut zehn Jahren entschieden, die Beiträge der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler an die Pflege zu limitieren. Dies, weil die intensive Kostenentwicklung in der Pflege das Prämienwachstum zunehmend in die Höhe trieb. An dieser Ausgangslage hat sich nichts geändert. Deshalb hat santésuisse stets gefordert, dass die Finanzierung der Langzeitpflege separat anzugehen ist. Das Parlament hat heute einerseits den Einbezug der Pflege entschieden, andererseits aber auch, dass dafür zuerst Tarife vorliegen sollen, die auf einer einheitlichen und transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen. Hier werden die Leistungserbringer und die Kantone gefordert sein, diese Daten zu liefern, damit das volle Ausmass der Pflegeleistungen und -kosten sichtbar wird. Liegt die geforderte Transparenz nicht vor, ist ein Einbezug der Pflege in das Reformwerk nicht realistisch.
Augenmass gefordert
Bei der Umsetzung dieser Reform werden Bundesrat und Parlament gefordert sein, die Interessen der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler hoch zu gewichten. Dies gilt sowohl bei einem künftigen Einbezug der Pflegefinanzierung in EFAS, als auch der Aufgabenteilung zwischen den Kantonen und den Krankenversicherern. Ebenfalls sollen sich die Kantone bei der Rechnungsprüfung aufs Wesentliche konzentrieren, damit die durchaus vorhandenen Effizienzpotentiale von EFAS genutzt werden können. Das ursprüngliche Ziel einer Förderung der integrierten Versorgung, um letztlich die stetigen Kostensteigerungen zu dämpfen und die Qualität zu erhöhen, müssen in der Umsetzung die Richtschnur bleiben.