Communiqué


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27.04.2022

Beschwerden gegen höhere Taxpunktwerte für Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler

Höhere Ärzte-Löhne auf dem Buckel der Prämienzahler sind inakzeptabel

Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler im Kanton Zürich sollen gemäss Regierungsrat künftig noch besser bezahlt werden. Diese Entscheide der Zürcher Regierung hätten Mehrkosten von rund 45 bis 50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Diese Lohnerhöhungen müssten alle Zürcherinnen und Zürcher in Form eines zusätzlichen Prämienprozentes finanzieren. Gerade im Hinblick auf erwartbare Prämienerhöhungen im Herbst ist das inakzeptabel. Dagegen legt die santésuisse-Tochter tarifsuisse beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein.

Die Gesundheitskosten steigen aktuell schweizweit so stark wie seit Jahren nicht mehr. Im Kanton Zürich betrug das Kostenwachstum im vergangenen Jahr rund fünf Prozent, im laufenden Jahr verläuft die Entwicklung bedauerlicherweise im selben Rahmen. 

Bereits im Jahr 2014 erzielten frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte sowie Spitalärzte gemäss einer Studie des Büro BASS im Auftrag des BAG im Kanton Zürich im Durchschnitt ein Einkommen von 250’000 Franken pro Jahr. 

Seither sind die Kosten im ambulanten Arztbereich im Kanton Zürich um rund 30 Prozent gestiegen, so dass das heutige Durchschnittseinkommen spürbar höher liegen dürfte. Ungeachtet dieser Tatsache hat der Regierungsrat des Kantons entschieden, den Taxpunktwert um zwei Rappen von heute 89 auf 91 Rappen zu erhöhen.

Wird dieser Entscheid so umgesetzt, würde sich das unmittelbar auf die Prämien aller Versicherten im Kanton auswirken. Die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler müssten ein Prämienprozent mehr bezahlen, um diese staatlich verordnete Erhöhung der ärztlichen Einkommen zu finanzieren. Gerade in Anbetracht der zu erwartenden Prämienerhöhung im kommenden Herbst ist diese Entwicklung nicht akzeptabel.

Daneben würden künftig auch ambulante Behandlungen im Spital höher vergütet. Von dieser höheren Abgeltung könnten allerdings nur rund 60 Prozent der Spitäler im Kanton Zürich profitieren, die anderen haben gültige Verträge zu 89 Rappen abgeschlossen.

Die santésuisse-Tochter tarifsuisse akzeptiert diese Entscheide des Regierungsrates nicht und hat zum Schutz der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht.

Gemäss Regierungsratsentscheid soll die höhere Vergütung gar rückwirkend ab 2018 gelten. Wie konkret allfällige Nachzahlungen erfolgen könnten, ist noch nicht geklärt. Für die santésuisse-Gruppe ist inakzeptabel, dass die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zur Kasse gebeten werden sollen.

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santésuisse ist der Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. santésuisse setzt sich für ein freiheitliches, soziales und finanzierbares Gesundheitssystem ein, das sich durch einen effizienten Mitteleinsatz und qualitativ gute medizinische Leistungen zu fairen Preisen auszeichnet.