Vernehmlassung


23.10.2019

santésuisse begrüsst im Grundsatz den erleichterten Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke

santésuisse begrüsst im Grundsatz die Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen, um den Zugang sowie die Forschung mit Cannabis zu vereinfachen und zu fördern. So kann der Stellenwert von Cannabis in der Medizin geklärt werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht auf Grund eines Auftrages des Bundesrats vor, ein Health Technology Assessment (HTA) zur Klärung der Einschätzung der wissenschaftlichen Evidenz von Cannabis in den verschiedenen Indikationen, z.B. Behandlung von chronischen Schmerzen oder Spasmen bei Multipler Sklerose, in Auftrag zu geben. Dass insbesondere die Wirtschaftlichkeit und damit verbunden die Form der Finanzierung von Cannabisarzneimitteln damit geklärt werden soll, wird von santésuisse sehr begrüsst. Auf Grund der Erfahrungen und den aktuellen Diskussionen zu einem übermässigen Konsum von Opioiden regt santésuisse an, im speziellen auch den Aspekt „Public Health“ im Rahmen des HTAs aufzunehmen.

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