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Kursgebühren
Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kursgebühren
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal CHF 9'500.00, bei einer höheren Fachprüfung CHF 10'500.00
Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und höhere Fachprüfungen (eidgenössisches Diplom) gibt es in jedem Berufsfeld. Sie machen den Koch zum Chefkoch, die Kauffrau zur Treuhänderin, den Metallbauer zum Metallbaumeister, die Informatikerin zur ICT-Managerin. Kurz: Sie qualifizieren Berufsleute für eine Fach- oder Führungsfunktion in einem Betrieb.
Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor. Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal CHF 9'500.00, bei einer höheren Fachprüfung maximal CHF 10'500.00. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
- Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
- Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
- Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden. Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein. Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.
Ab wann gilt die Regelung?
Bundesbeiträge erhält, wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat. Der Kurs darf allerdings nicht bereits von kantonalen Subventionen profitiert haben.
Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Damit der Effekt nicht verpufft, muss sich die Wirtschaft wie bisher an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Nur so kommt die finanzielle Unterstützung voll und ganz den Absolvierenden zugute.
Alle Informationen zum Finanzierungsmodell unter:
Bundesbeitrag beantragen

So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:
1. Online registrieren
Nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung über das Onlineportal des SBFI alle Angaben eingeben.
www.sbfi.admin.ch
2. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen hochladen
Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) erhalten die Absolvierenden von ihrem Kursanbieter.
3. Prüfungsverfügung hochladen
Die Prüfungsverfügung erhalten die Absolvierenden von der Prüfungsträgerschaft.
Der Bund prüft die Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.
Links
- Bundesbeiträge
Alle Informationen zu den Bundesbeiträgen für die vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen.
www.sbfi.admin.ch
- SBFI Berufsverzeichnis
Verzeichnis aller eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen.
www.bvz.admin.ch
- Liste der vorbereitenden Kurse
Verzeichnis aller vorbereitenden Kurse, deren Besuch zu Bundesbeiträgen berechtigen.
Liste der Kurse
- Onlineportal
Beitragsgesuch einreichen.
www.sbfi.admin.ch

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