Berufsprüfung

Fachperson Krankenversicherung mit eidgenössischem Fachausweis
Höhere Berufsbildung santésuisse: Berufsprüfung

Die Berufsprüfung findet vom 4. bis 7. Mai 2026 statt.

Die Berufsprüfung führt zur «Fachperson Krankenversicherung mit eidgenössischem Fachausweis». Durch die Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob Kandidatinnen und Kandidaten in der sozialen Krankenversicherung sowie in den angrenzenden Fachgebieten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.


Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:

  • Fachperson Krankenversicherung mit eidgenössischem Fachausweis


Zulassung

Auszug aus dem Reglement Art. 3 (Gültig ab 1. Oktober 2024):

3.31 Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

a)
über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kauffrau/Kaufmann der Branchen santésuisse respektive Kranken- und Sozialversicherungen oder Privatversicherung verfügt und eine Berufspraxis von mindestens zweieinhalb Jahren in der Krankenversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) nachweist;

oder

b)
über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation und eine Berufspraxis von mindestens dreieinhalb Jahren, wovon mindestens zwei Jahre in der Krankenversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) nachweist.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungspauschale nach Ziff. 3.41.

Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet die Prüfungskommission.

3.32 Der Entscheid über die Zulassung zur Prüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und eine Rechtsmittelbelehrung.


Daten / Ort

4. bis 7. Mai 2026 in Olten


Anmeldung

Die Anmeldung ist mit dem Anmeldeformular (unten) dem Sekretariat Berufsprüfung einzureichen.
Die Teilnehmenden sind für die Anmeldung selbst verantwortlich.
Anmeldeschluss: 7. Januar 2026.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die allgemeinen Bedingungen zu den eidgenössischen Prüfungen.


Allgemeines

santésuisse übernimmt keine Vorabklärungen betreffend Zulassung zur Prüfung. Der Anmeldung sind die notwendigen Ausweise/Bestätigungen beizulegen resp. sie sind durch die Kandidaten zu beschaffen. Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist.


Abschluss

Die Prüfungsteilnehmenden werden schriftlich über das Prüfungsergebnis nach der Notenkonferenz der Prüfungskommission informiert. Wer die Prüfung besteht, ist berechtigt den Titel «Fachperson Krankenversicherung mit eidgenössischem Fachausweis» zu tragen. Der Fachausweis wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ausgestellt.


Versicherung

Die Versicherung ist Sache jedes Teilnehmers.


Kosten 1. Prüfung

CHF 1'200.00


Kosten Wiederholungsprüfung nach Prüfungsordnung 2008
(angepasste Version 26.09.2016)

CHF 1'050.00


Teilkosten Wiederholungsprüfung nach Prüfungsordnung 2024

  • Grundgebühr: CHF 300.00
  • Prüfung 1: Mini Cases schriftlich: CHF 150.00
  • Prüfung 2: Fallstudie schriftlich: CHF 275.00
  • Prüfung 3: Fallsimulation und Reflexionsgespräch mündlich: CHF 275.00
  • Prüfung 4: Fachgespräch mündlich: CHF 200.00

 



Zugelassene Hilfsmittel

Nach Prüfungsordnung 2024:
Merkblatt zugelassene Hilfsmittel
 

Nach Prüfungsordnung 2008 (angepasste Version 26.09.2016):
Merkblatt zugelassene Hilfsmittel


Prüfungsordnung und Wegleitung

Ausgabe 2024:

Prüfungsordnung (Format A5)
Wegleitung (Format A5)
 

Ausgabe 2008 (angepasste Version 26.09.2016):

Prüfungsordnung (Format A5)
Wegleitung (Format A5)


Prüfungssekretariat

Anmeldung, Hilfsmittel, zuständige Stellen

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Prüfungsserien

PO 2016, 2021–2024

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