Zahlreiche medizinische Mittel und Gegenstände müssen von den Krankenversicherern zu überhöhten Preisen vergütet werden. Bestimmte Artikel sind in identischer Ausführung im Euro-Raum massiv günstiger. santésuisse fordert die rasche Überprüfung und Anpassung der von den Krankenversicherern zu vergütenden Höchstpreise.
Die Krankenversicherer vergüten jährlich für rund 380 Millionen Franken für ärztlich verschriebene medizinische Mittel und Gegenstände. Dazu gehören zum Beispiel Bandagen und Verbände, aber auch Therapiehilfen wie Inhalationsgeräte oder Tageslicht-Lampen. Voraussetzung für die Kassenpflicht ist die Zulassung der Produkte in der Schweiz und der Bezug über eine zugelassene Abgabestelle auf ärztliche Anordnung hin.
Viele der auf der Liste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgeführten Mittel und Gegenstände sind in identischer Ausführung sowohl im Euro-Raum als auch in der Schweiz erhältlich. Die Preisunterschiede fallen zum Teil markant aus. Beispielsweise kostet eine Lichttherapie- Lampe eines Schweizer Anbieters 848 Franken. Die identische Lampe kostet in Deutschland mit einem Euro-Kurs von 1.05 Franken unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuerdifferenz nur 360 Franken. Der Krankenversicherer ist aber verpflichtet, für die in der Schweiz gekauften Lampe 720 Franken zu vergüten. Dieser von den Behörden administrierte Preis wurde 1998 erlassen und ist seither nicht mehr angepasst worden.
santésuisse fordert rasche Preisanpassung zugunsten der Prämienzahler
Für die auf der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) aufgeführten Produkte sind behördlich verordnete Höchstvergütungspreise festgelegt. Die letzte systematische Überprüfung der verordneten Preise durch das BAG fand 2006 statt. santésuisse fordert deshalb zugunsten der Prämienzahler die rasche Überprüfung und Anpassung der Höchstvergütung analog dem Auslandpreisvergleich bei den Medikamenten.
Entscheid der nationalrätlichen Gesundheitskommission zum Heilmittelgesetz
Rabatte sind ein wichtiges Element, um bei Medikamenten wirtschaftlichere Preise zu erzielen. Die Vergünstigungen sollen direkt oder indirekt den Prämienzahlern zu Gute kommen. santésuisse begrüsst deshalb die Stossrichtung des heutigen Entscheides der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N). Die Kommission hat beschlossen, dass die Vergünstigungen im Wesentlichen an die Kostenträger weitergegeben werden müssen. Die Vorlage, die sich in der Differenzbereinigung zwischen den Räten befindet, kommt in der Frühjahrssession in den Nationalrat. Zugunsten der Prämienzahler und der Dämpfung der Gesundheitskosten ist zu hoffen, dass sich diese fortschrittliche Lösung durchsetzen wird.