Chance nutzen, die Digitalisierung auch in den für die Sozialversicherungen relevanten Verfahrensbereichen voranzutreiben

Vernehmlassung
01.03.2021

santésuisse begrüsst grundsätzlich die Einführung des Bundesgesetzes über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Jedoch fehlt es in den Beschwerdeverfahren betreffend die Sozialversicherungen an einer nationalen Gesetzesgrundlage, welche die Gerichte gesamthaft, also auch auf kantonaler Ebene, dazu verpflichtet, eine elektronische Kommunikation zu gewährleisten. santésuisse unterbreitet einen Vorschlag, auch in diesem Bereich die Digitalisierung umzusetzen.


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