- Aus Sicht von santésuisse sind Massnahmen zu ergreifen, die auf einer liberalen, selbstverantwortlichen Grundlage beruhen und dabei die Eigenverantwortung stärken.
- Die OKP soll vor sachfremden zusätzlichen Belastungen wie der Langzeitpflege geschützt werden. Die OKP darf nicht über die Hintertüre zur Pflegeversicherung werden und die Solidarität Jung/Alt überstrapazieren.
- Das Finanzierungsmodell darf nicht darin bestehen, die Grundversicherung zusätzlich zu belasten. Basis soll eine auf Kapitaldeckung beruhende, individuelle Vorsorgelösung sein. Das Modell soll sich am bewährten Drei-Säulen-System in der Altersvorsorge orientieren.
- Die Pflegeleistungen sollen nach wie vor von der OKP übernommen werden. Für die Pflegeleistungen im Sinne von altersbedingten Betreuungsleistungen sind Varianten wie beispielsweise ein obligatorisches Pflegekapital zu prüfen. Die konkrete Umsetzung kann sich an anderen privaten oder öffentlichen Versicherungsmodellen orientieren.
- Die Kantone stehen aber weiterhin in der Pflicht, ihren entsprechenden Anteil mitzufinanzieren. Ihnen obliegt daher weiterhin die Restfinanzierung. Sollte beispielsweise das obligatorische Pflegekapital im Sinne einer zweiten Säule nicht ausreichen, sind die Kantone weiterhin in der Pflicht, die fehlenden Mittel zu finanzieren.
- Das Modell würde durch eine dritte Säule im Sinne von freiwillig angespartem Pflegekapital ergänzt. Ziel dieser Säule wären die Finanzierung von individuellen Zusatzleistungen, bspw. die Hotelleriekosten.
- Pflegeleistungen durch Angehörige sollen grundsätzlich gar nicht oder nur unter klaren Vorgaben insbesondere hinsichtlich der zu erfüllenden Qualität zulasten der OKP abgerechnet werden. Generell ist sicherzustellen, dass die der OKP in Rechnung gestellten Pflegeleistungen durch qualifiziertes Personal erbracht werden, damit die Patientinnen und Patienten fachgerecht gepflegt werden.