Die vom Bundesrat vorgestellten Massnahmen zur Dämpfung des Kostenanstiegs sind grundsätzlich positiv zu werten. santésuisse begrüsst insbesondere, dass der Bundesrat den Kampf gegen überhöhte Medikamentenpreise wieder aufnimmt. Ebenso sinnvoll sind das Beschwerderecht gegen überdimensionierte Planung von Spitälern und Pflegeheimen, die höhere Transparenz gegenüber Patienten bei der Rechnungsstellung sowie die Pauschale für den ambulanten Bereich. Weitere Massnahmen zu Gunsten der Prämienzahler sind dringend nötig.
Diverse Forderungen von santésuisse, die der Verband seit einiger Zeit fordert, sollen nun endlich im Sinne der Prämienzahler umgesetzt werden.
Medikamente müssen billiger werden
Für die Prämienzahler ist wichtig, dass der Bundesrat bereit ist, ein Referenzpreissystem für Medikamente einzuführen, deren Patente abgelaufen sind. Diese Massnahme fordern die Krankenversicherer seit Jahren. santésuisse ist erfreut, dass der Bundesrat das Problem nun angehen will. Es ist dabei mit jährlich 400 Millionen Franken an Einsparungen zu rechnen. Auch die Senkung der zu hohen Vertriebsmargen für Ärzte, Spitäler und Apotheken ist zielführend, um die Prämienzahler zu entlasten.
Höhere Transparenz bei der Rechnungsstellung für die Patienten
Patienten sollen künftig immer eine Kopie der Rechnung erhalten, damit sie diese prüfen können. Bis anhin war das vor allem bei Spitalbehandlungen häufig nicht der Fall, so dass oft unklar war, für welche konkreten Leistungen eine Rechnung beglichen werden sollte. Diese erhöhte Transparenz hält santésuisse für dringend angezeigt. Sie sollte in einem modernen Gesundheitswesen grundsätzlich selbstverständlich sein.
Leistungserbringer stehen in der Pflicht
Künftig müssen die Leistungserbringer stärker in die Pflicht genommen werden, im Rahmen der Tarifpartnerschaft konkrete Massnahmen zu vereinbaren, damit das überhöhte Kostenwachstum gedämpft werden kann. Dies wäre der wichtigste neue Hebel, um die Prämien- und Steuerzahler zu entlasten.
Beschwerderecht gegen überdimensionierte Planung von Spitälern und Pflegeheimen
Eine sinnvolle und von santésuisse seit langem geforderte Massnahme ist die Einräumung des Beschwerderechts an die Krankenversicherer bei Verfügungen der Kantone zu Spital- und Pflegeheimlisten. Damit können sich die Krankenversicherer gegen überdimensionierte kantonale Planungsvorhaben wehren.
Pauschalen für ambulant tätige Ärzte sind der richtige Weg
santésuisse hat mit den chirurgisch und invasiv tätigen Ärzten bereits Pauschalen für ambulante Behandlungen ausgearbeitet und ist daran, weitere Pauschalen zu entwickeln. santésuisse ist überzeugt, dass dieser Weg für die Prämienzahler Erleichterungen bringt. Dementsprechend begrüsst der Verband die Forderung, dass künftig weitere ambulante Leistungen mit Pauschaltarifen abgerechnet werden sollen. Davon verspricht sich santésuisse eine qualitativ hochstehende Versorgung zu günstigeren Kosten.