Ein Entscheid für die Prämienzahler und gegen Telefonterror

Medienmitteilungen
16.04.2019

santésuisse ist erfreut über den Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission, auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit wird die Umgehung der Provisionsobergrenzen in der Grundversicherung und der «Telefonterror» wilder Makler und Vermittler wirksam eingedämmt – zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.

santésuisse begrüsst den Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission (SGK-S), auch im Bereich der Zusatzversicherungen verbindliche Vergütungsobergrenzen für Vermittler vorzusehen. Damit ebnet die zuständige Kommission einer politisch legitimierten und von den Krankenversicherern getragenen Lösung den Weg ­– zum Vorteil der Prämienzahlerinnen und -zahler.

Eine Begrenzung der Provisionen im Zusatzversicherungsbereich ist dringend nötig. Nur so kann eine allfällige Umgehung der Obergrenze in der obligatorischen Grundversicherung verhindert werden. Eine Deckelung der Provision alleine in der Grundversicherung vermag den inakzeptablen Zustand bei der telefonischen Kaltakquise durch Vermittler, die zum grossen Teil aus dem Ausland agieren, nicht zu korrigieren.

 


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