Ein Schritt in die richtige Richtung – aber noch lange nicht am Ziel

Medienmitteilungen
20.06.2018

Mit der Senkung der Höchstvergütungsbeträge für Blutzuckermessstreifen hat der Bundesrat die Forderung von santésuisse nach einer Angleichung der Preise an das deutlich tiefere europäische Niveau umgesetzt. Mit raschen Preisanpassungen bei hochvolumigen Produkten wie Inkontinenzprodukte und der Miete von Beatmungsgeräten könnten weitere Millionenbeträge zu Gunsten der Prämienzahlerinnen und -zahler eingespart werden.

Mit der Ankündigung von deutlich tieferen Höchstvergütungsbeträgen bei den Blutzuckermessstreifen auf den 1. Juli 2018 und auf den 1. Januar 2019 ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) dem Antrag von santésuisse auf eine Angleichung der vergüteten Beträge an das europäische Niveau weitgehend gefolgt. Dabei werden die Preise für Blutzuckermessstreifen in zwei Schritten um rund 30 Prozent gesenkt. Der Branchenverband hatte gefordert, dass die Preise bereits auf den 1. Juli 2017 nach unten angepasst werden. Für die drei umsatzstarken Produktegruppen auf der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL), Inkontinenzprodukte und Katheter, Blutzuckermessungen und Miete von Beatmungsgeräten, berechnete santésuisse ein Einsparpotenzial von 34 Millionen Franken gegenüber den tieferen im Ausland vergüteten Preisen.

Schleppende Preisanpassungen

Noch nicht angepasst wurden die Preise in den anderen beiden Bereichen, für die santésuisse beim BAG im April 2017 Senkungen beantragt hat: einerseits die Gruppe der aufsaugenden Inkontinenzprodukte und Katheter mit einem Sparpotenzial von durchschnittlich 24 Prozent oder 17 Millionen Franken und andererseits bei der Miete von Beatmungsgeräten, deren Kosten um rund einen Drittel beziehungsweise 3,2 Millionen Franken überhöht sind.


santésuisse ist die führende Dienstleistungsorganisation in der Gesundheitsbranche und Ihr Partner für umfassende Dienstleistungen im Gesundheitswesen.