Entwurf der Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung

Vernehmlassung
03.02.2014

Die Tarifstruktur TARMED basiert auf lückenhaften und veralteten Berechnungsgrundlagen. Für santésuisse besteht folglich seit langem Revisionsbedarf. Auch der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle betreffend TARMED von November 2010 kommt zum gleichen Schluss. Die neusten Berechnungen von santésuisse zeigen, dass alleine bei vier Parametern des TARMED (quantitative Dignitäten, Minutagen, Sach- und Umlagekostensatz sowie Spartenproduktivtäten) ein Effizienzpotential von rund Franken 600 Millionen besteht.

santésuisse hat sich im Verlauf der Verhandlungen hinsichtlich Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung stets dafür eingesetzt, dass eine Besserstellung der Grundversorger unter Wahrung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kostenneutral erfolgt. Mit dem Schreiben vom 19. April 2013 hat santésuisse als einziger Tarifpartner dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen entsprechenden kostenneutralen Vorschlag im Umfang von Franken 200 Millionen unterbreitet. Dabei erfolgt die Besserstellung der Grundversorger mittels einer Erhöhung des Taxpunktvolumens des TARMED-Kapitels 00 Grundleistungen. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Anpassung der quantitativen Dignitäten, der Spartenproduktivitäten und der Minutagen. Diese Vorschläge sind gut begründet, zielführend, gesetzeskonform und jederzeit umsetzbar.

Stellungnahme
Gemäss vorliegendem Verordnungsentwurf erfolgt die kostenneutrale Besserstellung der Grundversorger von Franken 200 Millionen im Rahmen einer Anpassung der Tarifstruktur TARMED einerseits über eine neue Zuschlagsposition für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis und andererseits über eine lineare Senkung der Taxpunkte der technischen Leistungen in ausgewählten Kapiteln des TARMED. santésuisse begrüsst es, dass das von den Hausärzten geforderte neue Kapitel 40 nicht berücksichtigt wurde. Die Berechnungen von santésuisse haben gezeigt, dass alleine mit der Einführung des Kapitels 40 mit Kostenfolgen von Franken 350 Millionen zu rechnen ist. Zudem ergeben sich aus der Strukturanpassung Anreize zur Mengenausweitung. Positiv wertet santésuisse auch, dass der Bundesrat mit der vorgeschlagenen Verordnung die Grundversorger kostenneutral besser zu stellen beabsichtigt. Mit dieser zeitnahen und konkreten finanziellen Besserstellung per 1. Oktober 2014 konnten die politischen Forderungen der Initianten befriedigt werden. Die Initiative „ Ja zur Hausarztmedizin“ wurde per Ende September 2013 zurückgezogen. Der Rückzugsentscheid wird von santésuisse begrüsst.
Die Berechnungen von santésuisse zeigen, dass die Besserstellung mit grosser Wahrscheinlichkeit kostenneutral erfolgt. Nichtsdestotrotz sind die Kostenfolgen der Verordnungsanpassung im Rahmen eines Monitorings laufend zu erheben. Bekanntlich bietet der Einzelleistungstarif TARMED den Ärzten vielfältige Möglichkeiten Tarifstrukturanpassungen durch eine Anpassung der Abrechnungspraxis zu kompensieren. Falls sich zeigt, dass die vorgegebene Zielsetzung nicht erreicht werden kann, muss der Bundesrat zeitnah die notwendigen Massnahmen treffen. santésuisse schlägt hierzu die Gründung einer entsprechende Arbeitsgruppe unter der Leitung des BAG vor.
Es ist zu hoffen, dass sich die Tarifpartner auch im Hinblick auf die vorliegende Besserstellung der Grundversorger über eine gemeinsame Gesamtrevision des TARMED einigen können. Nur so kann diese Übergangsregelung in eine definitive Besserstellung überführt werden. Es bestehen aber diesbezüglich grosse Vorbehalte von Seiten santésuisse. So liegen doch die Forderungen der Tarifpartner noch sehr weit auseinander. Konkret gehen die FMH und H+ von rund Franken 1.3 Milliarden Mehrkosten aus, während santésuisse von mindestens Franken 600 Millionen Effizienzpotential ausgeht.
Die technische Umsetzung der vorliegenden Anpassungen kann im Rahmen von TARMED Suisse gewährleistet werden, sofern hierzu Konsens unter den Tarifpartnern besteht. santésuisse wünscht von Seiten des BAG einen klaren diesbezüglichen Auftrag an die Adresse von TARMED Suisse.

Neue Tarifposition 00.0015
Gemäss Kommentar zur Verordnung muss die Anpassung des Tarifstruktur TARMED die Vorgaben gemäss Artikel 43 Absatz 4 und 6 KVG sowie Artikel 59c Absatz 1 KVV erfüllen. Das heisst, dass die neue Tarifstruktur sachgerecht und betriebswirtschaftlich berechnet werden muss. Weiter sieht die entsprechende Verordnung vor, dass höchstens die transparent ausgewiesenen und für die effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten im Tarif berücksichtigt werden. Auch die neue Tarifposition 00.0015, Zuschlag für hausärztliche Leistungen in der Arztpraxis ist hinsichtlich dieser Kriterien zu beurteilen.

Gestützt auf die Tatsache, dass es sich zwar um einen moderaten und grundsätzlich zielführenden Eingriff handelt sowie aufgrund der politischen Gegebenheiten, können wir uns mit der Einführung einer neuen Tarifposition 00.0015 abfinden. Da es sich jedoch um eine Übergangslösung handelt, ist die Gültigkeit der entsprechenden Tarifposition zeitlich auf 2 Jahre zu befristen. Dies gibt den Vertragsparteien Zeit, sich über eine betriebswirtschaftlich bemessene und sachgerechte Tarifstruktur im Rahmen einer Gesamtrevision TARMED zu einigen.

Kürzung bestehender Tarifpositionen
Die Kürzung der technischen Leistungen für Tarifpositionen von 14 ausgewählten Kapiteln um 9 Prozent kann als zielführend betrachtet werden. Insbesondere darum, weil damit die Kostenneutralität sichergestellt wird.

Die Berechnungen von santésuisse zeigen, dass die Grundversorger durch die Kürzung der Taxpunkte bei den technischen Leistungen ebenfalls betroffen sind. So bezahlen die Grundversorger rund Franken 13 Millionen oder 5.8 Prozent der gesamten Einsparungen von rund Franken 218 Millionen. Namentlich in den Kapiteln 17 Diagnostik und nichtchirurgische Therapie von Herz und Gefässen und 37 Bildgebende Verfahren sind die Grundversorger von der Kürzung frankenmässig am stärksten betroffen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Massnahmen des Bundesrates in die richtige Richtung gehen. Die Einhaltung der Kostenneutralität als Hauptforderung von santésuisse wird eingehalten. Die konkreten Massnahmen sind im politischen Umfeld zielführend. In jedem Fall ist aber die Gültigkeit der verordneten Tarifstrukturanpassung auf 2 Jahre zu beschränken. Die Kostenfolgen der  Verordnungsanpassung sind im Rahmen eines Monitorings laufend zu erheben. Falls notwendig sind entsprechende Korrekturen einzuleiten.

 


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