Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes; Neustrukturierung des Asylbereiches (Vorlage 2)

Vernehmlassung
08.10.2014

Nach Sichtung der Vorlage verzichten wir – mit Ausnahme der nachfolgenden Anmerkung - mangels direkter Betroffenheit der Krankenversicherer auf eine Stellungnahme.

Hinsichtlich Art. 26a AsylG (Feststellung medizinischer Sachverhalt) halten wir fest, dass allfällig beigezogenes zertifiziertes Übersetzungspersonal nicht zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden darf.


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