Gesetz über die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (Neuerlass)

Vernehmlassung
07.09.2015

santésuisse begrüsst die vorgeschlagenen organisatorischen Änderungen. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass die Kantone ihre Mehrfachrolle überdenken und konkrete Massnahmen ergreifen, um vorhandene Interessenkonflike zu lösen oder in einem ersten Schritt zumindest entschärfen.

Ganz im Sinne des nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber ist die Absicht, dass die bestehenden Immobilien zu Buchwerten der Psychiatrischen Universitätsklinik zu Eigentum übertragen werden.


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