Im April haben sich Bundesrat Berset und die Pharmaindustrie zu den Medikamentenpreisen geeinigt. Von Seiten der Pharmaindustrie wurde angekündigt, dass die Rekurse zurückgezogen werden und die Preise sinken. Ob es nun tatsächlich dazu kommt, ist völlig offen – zum Nachteil der Prämienzahler, welche zu teure Medikamente in Millionenhöhe bezahlen müssen.
Ein Teil der Einigung zwischen Bundesrat und Pharmaindustrie sieht vor, dass die Pharmafirmen ihre gerichtlichen Rekurse zurückziehen und die Preise senken werden. Im Gegenzug einigte man sich darüber, die Kassenzulässigkeit von neuen Medikamenten, Indikationen und Limitationserweiterungen zu beschleunigen. Die Anträge sollen schneller bearbeitet werden und zur Berechnung des Preisabschlags bei Indikations- und -Limitationserweiterungen soll ein neues Modell Anwendung finden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat sehr rasch die entsprechenden
Verordnungen erlassen. Sie sind am 1. Juni 2013 in Kraft getreten.
Die Verbände der Pharmaindustrie haben klar in Aussicht gestellt, dass aufgrund dieser raschen Anpassungen zu ihren Gunsten, ihre Mitglieder die Rekurse gegen die Preissenkungen zurückziehen würden. Ob dies tatsächlich passiert, muss aktuell bezweifelt werden. Offen bleibt auch, auf wann der Preisabschlag erfolgt und ob der durch die Preisdifferenz erzielte zusätzliche Umsatz zurückerstattet wird. santésuisse schätzt, dass durch das Abwarten der Pharmafirmen jährliche Einsparungen in der Höhe von rund 22 Millionen Franken gefährdet sind. Auch sind weitere Rekurse im kommenden Herbst bei der zweiten Preisvergleichsrunde noch zu befürchten. santésuisse fordert, dass die betroffenen Unternehmen ihre Rekurse sofort zurückziehen und keine weiteren Rekurse im Herbst einlegen.
Rekursrecht gegen zu hohe Medikamentenpreise
Gegenwärtig können nur die Medikamentenhersteller Rekurse gegen Preisfestsetzungen des BAG einlegen. Dies obwohl die Krankenversicherer bzw. Prämienzahler von den Entscheiden direkt betroffen sind. santésuisse und die wichtigen Konsumentenorganisationen fordern deshalb ein Rekursrecht, um zu hohe Preise juristisch anfechten zu können.