Jährliche Preisüberprüfung bei Medikamenten schon längst fällig
santésuisse fordert in ihrer Stellungnahme die jährliche Überprüfung der Medikamentenpreise und ein Antrags- sowie Beschwerderecht bei deren Aufnahme in die Kassenpflicht. Bei zu teuren oder in ihrer Wirkung umstrittenen Medikamenten soll den Krankenkassen das Beschwerderecht bei der Preisfestsetzung eingeräumt werden. Wenn gleichwertige Medikamente zur Verfügung stehen, müssen die Versicherer nur noch das günstigste Medikament vergüten. Erst diese Massnahmen tragen dazu bei, dass eine sozial verträgliche Preisgestaltung für kassenpflichtige Medikamente möglich wird.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) passt die Verordnungen über die Krankenversicherung (KVV) und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) im Bereich Medikamente in Folge eines Bundesgerichtsentscheides zugunsten einer Pharmafirma an. santésuisse begrüsst in ihrer Stellungnahme den Einbezug des Therapeutischen Quervergleichs (TQV) zusätzlich zum Auslandpreisvergleich in die Preisüberprüfung von Medikamenten. Mit der gleich starken Gewichtung von Auslandpreisvergleich und TQV im Verordnungsentwurf des EDI wird das im Gesetz verankerte Kostengünstigkeitsprinzip des KVG allerdings nach wie vor ignoriert. santésuisse verlangt deshalb, dass die Verordnung dahingehend angepasst wird, wonach für Medikamente nur der günstigste Preis bezahlt werden muss. Um Ungleichheiten und erneute Rekurse der Pharmafirmen zu verhindern, müssen zudem die Wirksamkeit und die Preise aller kassenpflichtigen Medikamente jährlich überprüft werden. Die Krankenversicherer haben weiterhin keine Handhabe, gegen überhöhte Medikamentenpreise vorzugehen. Rekurrieren gegen einen Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit können nur die Hersteller. Das fehlende Beschwerderecht ist eine Ungleichbehandlung der Krankenversicherer und der Prämienzahler.
Im Weiteren fehlt beim neuen zusätzlichen Vergleichsinstrument, dem so genannten therapeutischen Quervergleich, die Ausgestaltung verbindlicher und klarer Regeln.
Die Erhöhung der Abstandsregeln der Generika zu den Originalprodukten wird für die Prämienzahler gewisse Einsparungen bringen, was zu begrüssen ist aber zu wenig weit geht, weil die Preise der Generika in der Schweiz rund 50 Prozent über denjenigen der Referenzländer liegen.
Schon lange Preisabschläge bei den Generika gefordert
Die in den Verordnungen vorgesehene Vergrösserung des Preisabstands zum Originalprodukt ist nur eine vorübergehende Lösung und ist durch ein griffiges Festbetragssystem zu ersetzen, das beispielsweise in den Niederlanden und Dänemark mit Erfolg praktiziert wird.
Verhältnismässige Regelungen für die Einzelfallbeurteilungen beibehalten
santésuisse lehnt die vorgesehenen Änderungen für die Vergütung von Medikamenten im Einzelfall, das heisst von Medikamenten, die in der Schweiz nicht auf der Spezialitätenliste figurieren, ab. Die neue Verordnung führt zu einer Verschlechterung der Situation gegenüber der heutigen Lösung und kann die Pharmafirmen nicht verpflichten, die Medikamente zu der festgelegten Vergütungshöhe zur Verfügung zu stellen. Damit bleibt die Vergütung auf zu hohem Niveau zuungunsten der Prämienzahler. Die vorgeschlagene Regelung mit einer maximalen Vergütungshöhe von 90 Prozent des Fabrikabgabepreises vermindert zudem für die Hersteller den Anreiz, eine Indikationserweiterung bei bereits zugelassenen Medikamenten zu beantragen.
santésuisse fordert die Behörden auf, die Verordnungstexte neu zu formulieren und die Vorschläge der Krankenversicherer umzusetzen.