Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV); Stellungnahme santésuisse im Rahmen der Anhörung

Vernehmlassung
06.07.2015

santésuisse nimmt zusammenfassend folgendermassen Stellung zur neuen Krankenversicherungsverordnung KVAV:

1. Zusammenfassung und Fazit
Der im Rahmen der Anhörung präsentierte Entwurf der KVAV enthält Sachverhalte, die dem Wortlaut des Gesetzes widersprechen und den expliziert formulierten Willen des Gesetzgebers ignorieren. Der Entwurf erhebt bei den Krankenversicherern unnötige Informationen, konzentriert sich auf Nebensächliches, definiert in unzulässiger Weise per Gesetz eingeräumte Ermessensbegriffe, ist in sich wenig kohärent und führt insbesondere bei kleineren und mittleren Krankenversicherern zu unnötigen Mehrbelastungen, welche zuletzt deren Versicherte berappen müssen. Der Entwurf sucht nicht nach Lösungen, um diverse gesetzliche Widersprüche (KVG, KVAG) zu vermindern, vielmehrt verschärft er sie noch. santésuisse begrüsst im Grundsatz eine verbesserte Aufsicht über die sozialen Krankenversicherer, dies jedoch mit Augenmass. santésuisse ist nach wie vor den Ansicht, dass die notwendigen Änderungen hätten im KVG selbst vorgenommen werden müssen.
 
Gemäss seiner Konzeption verliert der Entwurf das gesetzliche Ziel der Aufsicht - die Überprüfung, ob die Krankenversicherung gesetzeskonform durchgeführt wird - weitgehend aus den Augen. Gemäss Entwurf sollen durch die Aufsicht zum Vornherein, ohne jeglichen Verdachtsfall, möglichst viele und detaillierte Informationen auf Vorrat gesammelt werden. Die KVAV verlangt systematisch auch solche Daten, welche für die Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden, nicht notwendig sind. Dabei bleibt unklar, wie die Aufsicht die Masse dieser Daten innert nützlicher Frist seriös und zielgerecht sichten und einsetzen könnte.

Weiter trägt der Entwurf nichts zur Reduktion der Prämien bei, der grössten Sorge der Bevölkerung im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Im Gegenteil: Gemäss Entwurf würden noch volatilere und höhere Prämien provoziert. Die Mehrkosten der Bürokratisierung ohne Mehrwert für die Versicherten müssten zur Hauptsache die Kundschaft von kleineren und mittleren Krankenversicherern berappen.

Das wichtigste Ziel des KVAG ist es, primär die Solvenz und die Solvabilität sowie die Transparenz und den Wettbewerb unter den Krankenversicherern langfristig zu sichern. Dies bedingt die Aufrechterhaltung von unternehmerischen Spielräumen gestützt auf eine offene Rahmenregulierung. Beim Entwurf handelt es sich demgegenüber de facto um ein «Kontroll- und Führungsinstrument der Krankenversicherer durch den Bund». Da die privaten Krankenversicherer aber weder Bundesorgane, noch die «verlängerten Arme der Verwaltung» sind, was seit dem Jahre 1900 mitunter vier Volksabstimmungen gezeigt haben, lehnt santésuisse die vorliegenden Konzeption der Verordnung ab.

Der Entwurf ist gründlich zu überarbeiten und nochmals zu vernehmlassen. Vor diesem Hintergrund ist auch die geplante Inkraftsetzung des KVAG und des KVAV per 1. Januar 2016 zu überdenken.

2. Generelle Bemerkungen

Die detaillierten Informationen finden Sie im angehängten Dokument.

3. Die wichtigsten Kritikpunkte im Überblick

Die detaillierten Informationen finden Sie im angehängten Dokument.

4. Einzelne Verordnungsbestimmungen

Die detaillierten Informationen finden Sie im angehängten Dokument.

 


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