Nicht im Interesse der Senioren und überflüssig

Medienmitteilungen
16.04.2013

Der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Einheitskasse verkompliziert und verteuert die gesamte Krankenversicherung. Ausserdem setzt er falsche Anreize für das sorgfältige und kostenbewusste Management von teuren Erkrankungen. Nach der Mehrheit des Parlaments lehnt auch der Schweizerische Verband für Seniorenfragen (SVS) diese Zwängerei ab. santésuisse begrüsst den wegweisenden Entscheid unserer Seniorinnen und Senioren.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Einheitskassen-Initiative beinhaltet keine einzige positive Massnahme, die sich nicht bereits in der parlamentarischen Bearbeitung befindet. Mit der „Rückversicherung“ und der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung werden zudem zwei unnötige und kostentreibende Vorschläge gemacht: Die „Rückversicherung“ behindert durch falsche Anreize das sorgfältige und kostenbewusste Management von teuren Erkrankungen. Mit der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung werden beide Versicherungsbereiche verteuert und die Versicherten gleichzeitig ihrer Wahlfreiheiten und einer ausgesprochen beliebten Serviceleistung beraubt. Nach der grossen Mehrheit der Bundesratsparteien und der Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier hat heute auch der Vorstand des Schweizerischen Verbandes für Seniorenfragen (SVS) dem umstrittenen Vorhaben von Bundesrat Berset eine Abfuhr erteilt.

“Rückversicherung“: Etikettenschwindel und kontraproduktiv
Die vom Bundesrat vorgeschlagene „Rückversicherung“ ist in Tat und Wahrheit ein Hochkostenpool und damit eine Teil-Einheitskasse: Sämtliche Fälle oberhalb einer bestimmten Kostenschwelle sollen aus einem gemeinsamen Pool finanziert werden. Damit werden die Anreize für die Krankenversicherer zu einem konsequenten und nachhaltigen Disease- und Case-Management entscheidend geschwächt. Dies wirkt sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der betroffenen Patienten sowie auf den sorgfältigen Umgang mit den Prämiengeldern aus. Die tatsächliche Rückversicherung hingegen ist längstens Realität: Gemäss KVG müssen kleinere Krankenversicherer hohe Risiken bereits heute rückversichern. Bedarfsgerechte Rückversicherungslösungen werden schon seit Jahrzehnten angeboten und entsprechend nachgefragt.

Alles teurer und komplizierter
Die juristische Trennung von Grund- und Zusatzversicherung heisst in erster Linie doppelte Administration und damit Verteuerung der Grund- und der Zusatzversicherung ohne konkreten Mehrwert für die Versicherten. Im Gegenteil: Die Versicherten würden ihre Wahlfreiheit und ihre beliebte Serviceleistung verlieren, wonach bei einer Erkrankung beide Versicherungen „aus einer Hand“ abgewickelt werden. 80 - 90% der Zusatzversicherten haben heute deshalb beide Bereiche bei demselben Krankenversicherer abgeschlossen. Die Verteuerung der gesamten Krankenversicherung ohne konkreten Mehrwert trifft schliesslich sämtliche Prämienzahlenden.

Sachfremde Begründung des Bundesrates
Es stellt sich die Frage, auf welcher sachlicher Grundlage der Bundesrat seinen diesbezüglichen Entscheid gefällt hat: Geradezu sachfremd mutet seine Begründung an, die Trennung der bei-den Versicherungsbereiche diene der Vermeidung der Risikoselektion in der Zusatzversicherung: In der Zusatzversicherung müssen risikogerechte Prämien erhoben werden. Die Versicherer müssen umfassende Gesundheitsdeklarationen und -abklärungen vornehmen, um überhaupt das individuelle Risiko beurteilen zu können. Darin liegt der fundamentale Unterschied zur sozialen Grundversicherung, in der von jedem Versicherer alle Versicherten unabhängig vom individuellen Gesundheitsrisiko aufgenommen werden müssen. An diesen ganz unterschiedlichen Grundsätzen würde auch die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung nichts ändern.

Risikoausgleich bereits in der Beratung
Der Risikoausgleich schliesslich dient der Vermeidung der in der sozialen Krankenversicherung unerwünschten Risikoselektion. Seine Verfeinerung wurde von beiden zuständigen Kommissio-nen des Parlaments gutgeheissen. Das Geschäft befindet sich bereits in der Bearbeitung durch die zuständige Subkommission. Dafür braucht es den Gegenvorschlag nicht. Eine Verknüpfung mit der schädlichen Einheitskasse hat höchstens zur Folge, dass das Vorhaben verzögert oder gar gefährdet wird.

Beurteilung des Gegenvorschlags durch santésuisse:
https://www.santesuisse.ch/datasheets/files/201304161741540.pdf

 


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