Öffentliche Anhörung zur Versicherungskonkursverordnung-FINMA (VKV-FINM)
Vernehmlassung
21.06.2012
Als Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer nimmt santesuisse insbesondere zu Vorlagen, welche den Bereich der sozialen Krankenversicherung betreffen, Stellung. santésuisse beschränkt sich deshalb auf grundsätzliche Aussagen.
santesuisse erachtet die insbesondere mit der neuen Verordnung bezweckten Abweichungen zu den ordentlichen Bestimmungen des Konkursverfahrens, wie Beschleunigung durch Eliminierung bestimmter Verfahrensschritte sowie Besserstellung der Versicherungsnehmenden durch die Möglichkeit der Vorwegbefriedigung, als sinnvolle Anpassungen im Privatversicherungsbereich und stimmt infolgedessen der Vorlage zu.