Der Bundesrat hat die Bedenken der Krankenversicherer bei der Genehmigung der Prämien ernst genommen und verzichtet darauf, die Prämien künstlich tief zu halten.
Die vom Bundesrat bekannt gegebene Erhöhung der Standardprämie für 2018 um vier Prozent liegt im von santésuisse aufgrund der Kostenentwicklung erwarteten Rahmen. Neben Kostendeckungseffekten gibt es noch andere Einflüsse, die bei einzelnen Kassen zu Aufschlägen nach oben führen wie die Erreichung der Solvenzquote bei den Reserven oder Zahlungen in den Risikoausgleich.
Massvolles Vorgehen bei der Prämiengenehmigung
Der Bundesrat hat weitgehend darauf verzichtet, noch nicht gesicherte Einsparungen aus seinem Tarifeingriff im ambulanten Bereich in die Prämienkalkulation einzubeziehen. Dieses massvolle Vorgehen verhindert mögliche negative Auswirkungen in den Folgejahren, da Lücken sonst aus den Reserven oder mit Prämienerhöhungen hätten geschlossen werden müssen.