Risikoausgleich in der Krankenversicherung: santésuisse einverstanden mit Verordnungsanpassungen
Vernehmlassung
11.10.2017
Die Verordnungsanpassungen sind technischer Natur und bilden die gesetzlichen Vorgaben in der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) ab. santésuisse ist mit den Anpassungen grösstenteils einverstanden. Betreffend die PCG-Liste sollte jedoch nicht das EDI die alleinige Kompetenz zur Erstellung derselben haben, sondern diese sollte einem neutralen Gremium übertragen werden, welches den Entwurf der Liste unter Berücksichtigung der Anträge vorbereitet, aber auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse einbeziehen kann.