santésuisse ist erfreut über den heutigen Entscheid des Nationalrats zur Verbesserung des Risikoausgleichs: Dadurch wird der volkswirtschaftlich nachhaltige Wettbewerb unter den Krankenversicherern gefördert und die Patientinnen und Patienten profitieren von qualitativ hochstehenden Dienstleistungen. santésuisse wird sich dafür einsetzen, dass auch der Ständerat diese Verbesserungen möglichst rasch verabschiedet.
Der Verwaltungsrat von santésuisse hat in den letzten beiden Jahren mehrmals beschlossen, eine Verbesserung des Risikoausgleichs mit Morbiditätskriterien zu unterstützen. Bereits im Jahr 2010 hat santésuisse dem BAG seine Unterstützung bei der Ausarbeitung einer konkreten Vorlage angeboten, damit das wettbewerbliche System volkswirtschaftlich noch besser funktioniert. «Der heutige Entscheid des Nationalrats ist für unser jetzt schon hervorragendes Gesundheitssystem zukunftsweisend», erklärt dazu Verena Nold, Direktorin von santésuisse.
Innovation zu Gunsten der Patienten belohnen, Kostenausgleich verhindern
Die Krankenversicherer sollen für innovatives Leistungskostenmanagement und qualitativ hochstehende Massnahmen zu Gunsten ihrer Patienten «belohnt» werden. Der Risikoausgleich gleicht das Risiko künftiger Kosten aufgrund der unterschiedlichen Versichertenstruktur und nicht die angefallenen, vergangenen Kosten aus (prospektive Ausgestaltung): Ineffizientes Verhalten eines Versicherers wird damit nicht belohnt; hingegen aber kostenbewusstes Handeln. Dies soll und wird sich mit einem neuen Morbiditätsindikator nicht ändern. Einzig die Berechnung der künftigen Risiken soll genauer werden. Um dies zu erreichen, muss der Risikoausgleich nun um einen einfach ermittelbaren Morbiditätsindikator ergänzt werden, welcher die zukünftigen Risiken auch im zunehmend beanspruchten ambulanten Sektor zuverlässig erfasst. Hingegen darf ein Risikoausgleich keine Kosten ausgleichen, weil dies nachträglich auch unnötige Ausgaben «belohnen» würde. Ein Kostenausgleich wäre namentlich der kostentreibende Effekt der sogenannten «Rückversicherung» gewesen, den der Bundesrat ursprünglich als ein Element des Gegenvorschlags zur Einheitskasse vorgesehen hatte.