santésuisse fordert Rekursrecht bei Preisfestsetzung von Medikamenten

Vernehmlassung
04.10.2016

santésuisse fordert die jährliche Überprüfung der Medikamentenpreise und ein Antrags- sowie Beschwerderecht bei deren Aufnahme in die Kassenpflicht. Wenn gleichwertige Medikamente zur Verfügung stehen, müssen die Versicherer nur noch das günstigste Medikament vergüten. santésuisse lehnt die vorgesehenen Änderungen für die Vergütung von Medikamenten im Einzelfall ab.


santésuisse ist die führende Dienstleistungsorganisation in der Gesundheitsbranche und Ihr Partner für umfassende Dienstleistungen im Gesundheitswesen.