santésuisse begrüsst Empfehlungen für faire Medikamentenpreise

Medienmitteilungen
28.03.2014

Die heute von der GPK des Ständerates präsentierten Empfehlungen zur Vergütung von Medikamenten sind im Interesse der Prämienzahlerinnen und -zahler. Die Einführung der Festpreisvergütung für patentabgelaufene Medikamente würde den Preisabstand zum Ausland massiv verringern. santésuisse fordert die Ausdehnung des Rekursrechtes bei der Preisfestsetzung auf Krankenversicherer, Konsumentenschützer oder Patientenorganisationen. Damit erhielten diese gleich lange Spiesse wie die Pharmaunternehmen und könnten sich gegen zu hohe Preise wehren.

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt, dass therapeutischen Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Dies gilt auch für die Medikamente. Der Bericht der GPK des Ständerates zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf, insbesondere bei der Aufnahme und Überprüfung der Kassenzulässigkeit von Medikamenten und der 3-Jahresüberprüfung der Medikamentenpreise. Dazu sagt santésuisse-Direktorin Verena Nold: „Die gesetzlich vorgegebenen Wirtschaftlichkeitskriterien müssen konsequent umgesetzt werden. Im Sinne der Versicherten ist es wichtig, dass periodisch überprüft wird, ob ein Medikament noch wirksam und zweckmässig ist.“ santésuisse unterstützt deshalb den Einsatz von Nutzenbewertungen (Health Technology Assessments) und Preis- und therapeutischen Quervergleichen.

Tiefere Preise für Originalpräparate und Generika
Derzeit können nur die Pharmafirmen gegen die durch das Bundesamt für Gesundheit festgesetzten Preise Rekurs einlegen. Die Ausdehnung des Rekursrechts auf die Krankenversicherer, Konsumentenschützer oder Patientenorganisationen würde Einsprachen gegen zu hohe Preise ermöglichen und zum Vorteil der Konsumenten und Prämienzahler gleich lange Spiesse schaffen. Die von der GPK-S empfohlene Anwendung eines Festpreises für den Wirkstoff patentabgelaufene Medikamente macht Generika attraktiver. santésuisse schlägt vor, dass Patienten, die ein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff wünschen und dessen Preis über dem Festpreis (Höchstpreis) liegt, die Differenz selbst bezahlen müssen.


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