Totalrevision Spitalgesetz Kanton Schwyz

Vernehmlassung
05.05.2014

santésuisse nimmt Stellung zum Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision des Spitalgesetzes und hält fest, dass die Vorlage sehr gut umgesetzt, übersichtlich und verständlich ist.

Insbesondere unterstützt santésuisse folgende Ausführungen im Bericht:

Ziff. 3.2.2 Spitalfinanzierung:
„Im Rahmen der Genehmigung eines Tarifs ist es zudem nicht möglich, einen verhandelten Tarif abzuändern.“

Ziff. 4 Verzicht auf zusätzliche Steuerungsinstrumente
„Es wird darauf verzichtet, Steuerungsinstrumente einzubauen, welche die Verfahren verkomplizieren und die Verantwortlichkeiten verwischen.“

Ziff. 4.4 Leistungsvereinbarungen
„Da der Kanton in Zukunft weder auf die Tarife noch auf das Mindestmass des Prozentsatzes des Kantonsanteils an den Pauschalen einen Einfluss hat, ist es sinnvoll, künftig das Tarifwesen respektive den Prozess der Tarifgenehmigung gänzlich von den Leistungsvereinbarungen zu trennen.“

Ziff. 4.6 Gemeinwirtschaftliche Leistungen (fallunabhängige Leistungen)
Wir begrüssen es, dass der Kanton bestrebt ist den Spitalwettbewerb nicht über versteckte Subventionen (Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen) zu verzerren.

Ziff. 4.7 Investitionen
Ebenfalls unterstützt santésuisse den vorgesehenen Ausschluss der Möglichkeit, den Schwyzer Spitälern zusätzliche Investitionsbeiträge im Rahmen der Ausrichtung von fallunabhängigen Leistungen, z.B. à fonds perdu-Zahlungen, auszurichten.

Ergänzend verweist santésuisse auf die Stellungnahme ihrer Tochtergesellschaft tarifsuisse ag.

 

 


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