Verordnungsänderungen führen zu erhöhter Sicherheit und Qualität bei den Medizinprodukten

Vernehmlassung
14.07.2021

santésuisse begrüsst im Grundsatz die neue Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV) sowie die Anpassungen der Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep) und damit einhergehend die Angleichung des Schweizer Medizinprodukterechts an die neuen EU-Gesetzgebungen. Diese hat zum Ziel, in der Schweiz die Sicherheit und Qualität der Medizinprodukte zu verbessern. Ebenso begrüsst santésuisse die vorgesehene Verpflichtung der Hersteller zur einheitlichen Produkteidentifikation (UDI-Nummer). Die Zuteilung der UDI-Nummer je Produkt ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Es ist davon auszugehen, dass dadurch den Krankenversicherern der Abrechnungsprozess erleichtert wird. Zudem werden die vorgeschlagenen Massnahmen zwecks Vermeidung von technischen Handelshemmnissen unterstützt. santésuisse legt Wert darauf, dass die Anpassungen verhältnismässig und kosteneffizient erfolgen.


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