Was Angehörige tatsächlich abrechnen dürfen
Welche Leistungen müssen Krankenversicherer für die Pflege durch angehörige Personen bezahlen? Ein virtueller Fachvortrag von santésuisse bringt Licht ins Dunkel. Interessierte können sich bis am 31. März 2025 anmelden.
Seit 2019 haben Personen, die Angehörige pflegen, Anrecht auf eine Entschädigung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), wenn sie von einer Organisation der Krankenpflege oder Hilfe zu Hause (Spitex) angestellt sind.
Seither nimmt die Zahl der Spitex-Anbieter rasch zu. Ähnlich entwickeln sich die Kosten zulasten der Grundversicherung. Welche Voraussetzungen Pflegende erfüllen müssen und welche Leistungen sie tatsächlich abrechnen dürfen – diese Fragen beleuchtet Agnes Stäuble, Juristin von santésuisse, im Rahmen eines virtuellen Fachvortrages am 2. April 2025.

Anschliessend haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen und diese im Rahmen einer fachlichen Diskussion zu vertiefen.
Anmeldungen sind bis am 31. März 2025 online über das Kursportal von santésuisse Bildung möglich.
Der moderierte Vortrag findet als MS-Teams-Meeting statt und dauert von 10:00 bis 11:30 Uhr.
Die Teilnahme kostet CHF 50.00 pro Person. Mitglieder von santésuisse profitieren von einem Rabatt von 50 Prozent.