Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) – Umfassende Revision ist dringend notwendig
Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen werden von santésuisse begrüsst. Gelingt eine funktionsfähige, flächendeckende Implementierung des elektronischen Patientendossiers (EPD), kann dieses einen Beitrag dazu leisten, die medizinische Versorgung in der Schweiz zu verbessern. Dabei profitieren primär die Patientinnen und Patienten. Sie erhalten die Hoheit über ihre Gesundheitsdaten, die Patientensicherheit wird durch weniger Fehlbehandlungen/-medikationen erhöht und im Notfall stehen alle medizinischen Informationen sofort zur Verfügung.
Zentral ist die flächendeckende und einfache Anwendung vom EPD, um die zweifellos vorhandenen Effizienzpotenziale auszuschöpfen. Davon profitieren auch die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Um breite Anwendung zu erreichen, werden neu auch die im ambulanten Bereich tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet, ein EPD ihres Patienten zu führen und die behandlungsrelevanten Informationen darin abzulegen. Zudem erhält gemäss dem neuen Opt-Out-Modell jeder Patient und jeder Patient kostenlos ein EPD, ausser sie oder er sprechen sich explizit dagegen aus. Mit diesen Massnahmen erhält die Verbreitung vom EPD endlich an Schwung. Zukünftig wird wichtig sein, dass möglichst viele Informationen in strukturierter Form im EPD hinterlegt werden, so dass in der medizinischen Praxis möglichst effizient auf die relevanten Informationen zugegriffen werden kann. Über- und Fehlversorgung können so einfacher aufgedeckt werden.