Ambulant ja – aber nicht zu Lasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler
Die Finanzierung der Leistungen der Krankenversicherung nach dem gleichen Modell mindert Fehlanreize und spart Kosten. Mit ihrem heutigen Entscheid erteilt die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) diesem breit abgestützten Ziel eine grundsätzliche Absage. Die Verlagerung von der stationären zur ambulanten Versorgung belastet dadurch finanziell einseitig die Prämienzahler. Die Kantone erhalten dagegen keine wirkungsvollen Anreize, bei den Spitalambulatorien Kosten zu sparen. Diese Spitalambulatorien sind seit Jahren der grössten Kostentreiber zu Lasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Der heutige Entscheid der GDK ist deshalb nicht das Ende der Diskussion in dieser Angelegenheit.
Die Kosten der Krankenversicherung laufen seit Jahren vor allem im ambulanten Bereich aus dem Ruder. Finanziert werden diese Leistungen einseitig und vollständig durch die Prämienzahler bzw. Krankenversicherer. Die grössten Kostentreiber sind die Leistungen der ambulanten Spitalabteilungen. Folglich müssen die Sparanreize auch dort ansetzen. Dies passiert nur, wenn sich die Kantone finanziell an den ambulanten Kosten beteiligen müssen.
Kantone sparen auf Kosten der Prämienzahler
Die gewünschte Verlagerung von stationär zu ambulant wird damit für die Prämienzahler zum Bumerang. Die Sparanreize müssen deshalb so gesetzt werden, dass die gesamte Krankenversicherung künftig finanziell entlastet wird. Das ist der Fall, wenn alle Leistungen nach dem gleichen Modell finanziert werden. Deshalb sollen die Kantone künftig auch einen Kostenanteil an die ambulanten Leistungen bezahlen.
Mosaikstein unter vielen notwendigen Reformmassnahmen
Um die übermässig steigenden Kosten der Krankenversicherung wirksam dämpfen zu können, braucht es weitere Massnahmen: Unter anderem sollen auch die ambulanten Leistungen vermehrt über Pauschalen abgegolten werden. In diesem Punkt geht santésuisse mit der GDK einig.