Konsultation zur Verordnung des EDI über die Verwaltungsgebühren der Krankenversicherer

Vernehmlassung
10.10.2024

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Versicherten begrüsst santésuisse grundsätzlich die mit der Verordnung des EDI vorgesehenen Regelungen über Gebühren für Mahnungen und Zahlungsforderungen sowie für die Betreibungseinleitung. Die seitens BAG auf 40 resp. 60 Franken festgesetzten Gebühren sind allerdings oft nicht kostendeckend. Dies hat zur Folge, dass die Inkassoaufwände schliesslich auch von jenen Versicherten, welche die Prämien und Kostenbeteiligungen fristgerecht bezahlen, mitgetragen werden müssten. Dies widerspricht dem Gebot der Fairness.


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