Kostenbremse-Initiative: Tarifpartnerschaftliche Kostensteuerung statt globales Kostenziel

Positionen
18.12.2023
  • Grundsätzlich kann ein Kostenziel einen gewissen Druck auf die Leistungserbringer ausüben, die ein überdurchschnittlich starkes Kostenwachstum aufweisen.
  • Allerdings gibt es bei der konkreten Umsetzung der Volksinitiative grosse Unklarheiten. Es ist in der Praxis kaum vorstellbar, ein Kostenziel auf einzelne Leistungserbringer oder Tarifverträge herunterzubrechen. Ganz zu schweigen auf die einzelnen Leistungsblöcke.
  • Eine zentrale, vom Bund vorgegebene Kostensteuerung birgt die Gefahr einer enormen Bürokratisierung des Gesundheitswesens. Zudem ist zu befürchten, dass durch dieses Instrument der Trend hin zu mehr Verstaatlichung im Gesundheitswesen weiter zunehmen würde. Das lehnt santésuisse dezidiert ab.
  • Qualitätseinbussen oder Rationierung müssen unbedingt vermieden werden. Solche würden das Vertrauen in das Gesundheitswesen und die Krankenversicherer massiv beeinträchtigen.
  • Eine Kostensteuerung durch die Tarifpartner im Sinne eines Bottom-up-Ansatzes ist aber unumgänglich, um die Kosten besser in den Griff zu bekommen. Die Massnahme «Kostensteuerung durch die Tarifpartner» gemäss dem Kostendämpfungspaket 1 unterstützt daher santésuisse.
  • Die beschlossenen Massnahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, sind in ihrer Ausgestaltung aber zu wenig griffig. Die gesetzliche Einführung von Kosten- und Qualitätszielen kann einen gewissen Druck auf die Leistungserbringer ausüben, auch wenn das Parlament keine Sanktionierungsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung beschlossen hat. Zudem soll die OKP Leistungen nicht mehr vergüten, wenn ein evidenzbasiertes Verfahren wie die HTA ergeben hat, dass sie nicht oder nicht mehr die WZW-Kriterien erfüllen.

Dokumente


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