Modernisierung des ambulanten Tarifwesens: Gleiche Leistung wird immer gleich vergütet

Positionen
25.10.2024
  • Ambulante Pauschalen sollen die entsprechenden Positionen im bestehenden Einzelleistungstarif ersetzen, damit opportunistisches Rosinenpicken der Leistungserbringer vermieden werden kann.
  • santésuisse setzt sich dafür ein, dass ambulante Leistungen zunehmend pauschal abgegolten werden. Im stationären Bereich erfolgt die Leistungsabgeltung durch SwissDRG seit vielen Jahren erfolgreich mit Pauschalen.
  • Je nach Fachgebiet im Bereich der Spitalambulatorien können bis zu 70 Prozent der Leistungen pauschal abgegolten werden.
  • Mit ambulanten Pauschalen werden gleiche Operationen, gleiche medizinische Abklärungen und gleiche Interventionen pauschal und damit immer gleich vergütet. Als Basis dient eine nationale Tarifstruktur mit einem einheitlichen Kostenmodell, das auch kantonale Kostenunterschiede berücksichtigt (Miete, Löhne etc.).
  • Für Ärztinnen und Ärzte ist mit ambulanten Pauschalen eine faire Vergütung garantiert, gleichzeitig werden die bekannten Fehlanreize des heutigen Einzelleistungstarifs minimiert. Im Gegensatz zum Einzelleistungstarif, der sehr unterschiedliche Leistungsabrechnungen erlaubt, decken ambulante Pauschalen die Eingriffe mit einem einheitlichen Preis ab.
  • Nicht pauschalierbare Leistungen sollen mit der neuen Einzelleistungstarifstruktur verrechnet werden. Hier hat das Parlament 2021 mit der Zustimmung zu einem nationalen Tarifbüro einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Die neu gegründete nationale Organisation ambulanter Arzttarife (OAAT) bietet dabei eine gute Grundlage für eine geordnete Weiterentwicklung der ambulanten Tariflandschaft. Alle Tarifpartner sitzen an einem Tisch, können gemeinsam neue ambulante Pauschalen vorbereiten und das bestehende Tarifwerk bewirtschaften.
  • Die Umsetzung aller neuen Tarife muss zwingend kostenneutral erfolgen.
  • Das Tarifsystem bestehend aus ambulanten Pauschalen und Einzelleistungstarif soll nach der Genehmigung durch den Bundesrat möglichst autonom durch die OAAT weiterentwickelt werden.

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