santésuisse unterstützt im Grundsatz die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen
Die Mehrheit der Mitglieder von santésuisse unterstützt im Grundsatz die vorgeschlagene Gesetzesänderung EFAS. Die heutige ungleiche Finanzierung führt zu Fehlanreizen bei den Akteuren. Bei der Wahl der medizinischen Behandlung sollen nicht monetäre Interessen der Leistungserbringer oder Kostenträger, sondern die medizinische Situation des Patienten im Vordergrund stehen - wobei die WZW-Kriterien des KVG massgebend sind. Die Kantone nehmen auch im Rahmen der ambulanten Gesundheitsversorgung eine zentrale Stellung ein. Die Vorlage zur Zulassungssteuerung, deren Botschaft der Bundesrat am 9. Mai 2018 verabschiedet hat, sieht vor, den Kantonen noch bedeutend mehr Kompetenzen zuzuweisen. Die finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidungen haben sie heute aber bloss im stationären Bereich direkt zu tragen. Bei einer einheitlichen Finanzierung würden sie auch im ambulanten Bereich in die (Finanzierungs-)Pflicht genommen. santésuisse unterstützt insbesondere den Revisionsvorschlag der SGK-NR, wonach EFAS kostenneutral umzusetzen sei und die Pflegeleistungen von der einheitlichen Finanzierung ausgenommen werden sollen, weil die per 1. Januar 2011 in Kraft getretene Neuordnung der Pflegefinanzierung auf besonderen Regeln beruht. Eine Vermischung dieser beiden Geschäfte lehnt santésuisse entschieden ab.